Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Dagmar Schmidt
SPD
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Frage von Jürgen W. •

Sehr geehrte Frau Schmidt, mit welchen "harten Daten" belegen Sie Ihre Behauptungen, mit denen Sie Ihren Gruppenantrag allgemeine Impfpflicht begründen?

Mit welchen Daten belegen Sie, dass die bisher zur Verfügung stehenden Impfstoffe sicher sind.
Ab welcher Impfrate wissen Sie, dass die Pandemie überwunden werden kann?
Welche Daten machen Sie sicher, dass eine höhere Impfquote das Gesundheitssystem vor dauerhafter Überlastung und das öffentliche Leben vor Einschränkungen schützt?
Wünschenswert wäre, dass jeder Unterzeichner nicht für Informationen hinsichtlich Mitarbeit sondern auch hinsichtlich themenbezogener, belegender Informationen steht!
Ich kann aus meiner ärztlichen Arbeit keine Unbedenklichkeit der gegenwärtigen Impfstoffe bezeugen.
Ich bitte Sie und Ihre Mitstreiter dafür zu plädieren, dass in die Expertengremien nicht nur Ethiker, Epidemiologen und Virologen geladen werden, sondern auch kompetente IMMUNOLOGEN. Aller Immunsystem ist Grundpfeiler in der Bewältigung einer Infektion, welcher Genese auch immer!
Zuletzt bitte ich darum, dass nicht das RKI mit neuen Regeln vorprescht, sondern Parlament oder Gesundheitsminister.

Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zur allgemeinen Impfpflicht, zur Zusammensetzung des Expertenrates und der Kommunikation zum Genesenenstatus.

Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung besteht derzeit aus 19 Mitgliedern und hat zur Aufgabe, die Bundesregierung bei der Bekämpfung der Pandemie (wissenschaftlich) zu beraten. Am 14. Dezember tagte das Gremium zum ersten Mal, seitdem im wöchentlichen Abstand und bei Bedarf auch häufiger.

Die Pandemie hat nicht nur medizinische, sondern beispielsweise auch ethische und psychologische Aspekte. Deshalb ist es nur folgerichtig, diese Aspekte durch entsprechende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu begleiten. Dass sich derzeit kein Immunologe bzw. keine Immunologin im Expertenrat befindet ist sicherlich auch aus den von Ihnen genannten Gründen bedauerlich. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass sich der Expertenrat um eine Vertreterin oder einen Vertreter der Immunologie erweitert. Die Zusammensetzung des Expertengremiums ist aber eine Entscheidung der Bundesregierung.

Die Gesetzesänderung, die eine Verkürzung (bzw. auch Verlängerung) des Genesenenstatus ermöglicht, ist gedacht als ein flexibles Reagieren auf aktuelle wissenschaftliche Beurteilungen. Mit diesem Anspruch ist der Bundesgesundheitsminister angetreten, das Pandemiemanagement stärker an den wissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten. In der  entsprechenden Verordnung wurde unter anderem dem RKI die Aufgabe zugewiesen, die fachlichen Vorgaben für den Genesenenstatus zu erstellen. Soweit war das Vorgehen, das mit der Veröffentlichung auf der RKI Internetseite umzusetzen, der Verordnung entsprechend.

Diese Form der Kommunikation ist allerdings nicht ausreichend. Daher begrüße ich auch, dass sich die MPK am 16. Februar auf Vorschlag des Bundesgesundheitsministers darauf geeinigt hat, dass die Delegation zur Festlegung im Hinblick zum Geimpften- und Genesenenstatus auf das Paul-Ehrlich-Institut bzw. Robert-Koch-Institut entfällt und so die Regelungen, die die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen, zukünftig mit ausreichend Vorlaufzeit über das Bundesministerium für Gesundheit angekündigt werden.

Wir alle wollen so schnell als möglich wieder das Leben führen, das wir vor der Pandemie hatten. Die vergangenen zwei Jahre sind an keinem von uns spurlos vorbeigegangen. Daher hat der Deutsche Bundestag in einer sogenannten „Orientierungsdebatte“ in der vierten Kalenderwoche vor allem über eine allgemeine Impfpflicht als Mittel zur weiteren Pandemiebekämpfung beraten. In der sich  anschließenden Phase zur Erarbeitung von Gruppenanträgen haben sich einzelne Abgeordnete mit ähnlichen Interessen und Vorstellungen zusammengetan und gemeinsam Vorschläge ausgearbeitet. Im März werden diese Gruppenanträge zur Abstimmung gestellt, die frei von der jeweiligen Fraktionsdisziplin erfolgen wird.

Derzeit gibt es nach meinem Kenntnisstand mindestens vier solcher Gruppenanträge, die von einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren bis hin zur Ablehnung reichen. Weitere Anträge können dazukommen. Es ist aufgrund der freien Abstimmung außerhalb der Fraktionsdisziplin bis zum Ergebnis der Abstimmung nicht absehbar, welcher der Anträge eine Mehrheit erhalten wird. Viele der Kolleginnen und Kollegen des Bundestages haben sich abschließend noch nicht entschieden.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Informationen benötigen, können Sie sich jederzeit auch direkt an mich unter dagmar.schmidt@bundestag.de wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

Dagmar Schmidt, MdB

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