
(...) Zu Ihrer 2. Nachfrage: Die Erhöhung des Kinderzuschlags für dritte und weitere Kinder rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 ist von der Neuausrichtung der Besoldungstabellen unabhängig, auch wenn beide Entscheidungen im Dienstrechtsneuordnungsgesetz zusammengeführt wurden. (...)