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Frage von Manfred G. •

Frage an Clemens Binninger von Manfred G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Binninger,

vor einigen Tagen hat der Bundsesfinanzhof in einem Urteil verkündet, dass das Essen, das von Fördervereinen an Schulen ausgegeben wird, zu versteuern ist. Der eigentliche Grund hierfür ist aus meiner Sicht nicht das Urteil, sondern unsere Steurgesetzgebung, auf der dieses beruht, und hierfür ist wiederum unsere Regierung verantwortlich.
Finden Sie es in Ordnung, wenn unser Staat, der zur Zeit Milliarden an Krediten an Banken und vor der Insolvenz stehende Unternehmen vergibt, am ehrenamtlichen und kostenlosen Engagement von Eltern für Kinder verdient (ich kann nicht sagen, mitverdient, da sonst ja niemand dabei verdient!) in einer Zeit, in der ja gerade Ganztagesschulen aufgebaut werden und immer mehr Kinder von Armut betroffen sind?
Falls nein, was gedenken Sie bzw. ihre Partei dagegen zu unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Manfred Griesinger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Griesinger,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Juni zur Umsatzsteuerpflicht von Fördervereinen, die Essen in Schulmensen ausgeben.

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs entspricht in der Tat der aktuellen Gesetzgebung, allerdings führt sie ehrenamtliches Engagement ad absurdum. Daher werde ich mich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages für eine gesetzliche Ausnahmeregelung einsetzen. Ich bin davon überzeugt, dass sich eine Regelung finden lässt, die mit dem Recht der Europäischen Union zu vereinbaren ist, das für die Umsatzsteuer den Rahmen vorgibt.

In einer Ausnahmeregelung müsste meines Erachtens festgeschrieben werden, dass Gewinne, die unter Umständen mit dem steuerbefreiten Verkauf von Essen an Schülerinnen und Schüler erzielt werden, den jeweiligen Schulen zugute kommen. Weiterhin müsste sichergestellt werden, dass ein Förderverein von der Umsatzsteuer befreit wird, wenn er nicht mit anderen kommerziellen Anbietern wie Gaststätten in direkter Konkurrenz steht. Unter diesen Voraussetzungen sehe ich keinen Grund, weshalb eine Ausnahmeregelung abgelehnt werden sollte.

Dass Schülerinnen und Schüler bis dahin Umsatzsteuer für Essen bezahlen müssen, das ihre eigenen Eltern als ehrenamtliche Kochmütter und -väter in den Schulküchen zubereitet haben, ist niemand zu vermitteln. Aus diesem Grund schließe ich mich dem Stuttgarter Oberbürgermeister Schuster an, der beim Bundesministerium der Finanzen einen sogenannten Nichtanwendungserlass erwirken möchte. Damit soll die Erhebung der Umsatzsteuer bei Schulfördervereinen solange auf Eis gelegt werden, bis eine gesetzliche Ausnahmeregelung gefunden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger