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Frage von Martin und Tabea S. •

Frage an Clemens Binninger von Martin und Tabea S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Binninger

Der Bundestag bestätigt das Abkommen zum Datentransfer an die USA

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/Bundestag-bestaetigt-Abkommen-zum-Datentransfer-an-die-USA--/meldung/141562

Sie haben darauf hingewiesen, im Namen Ihrer Fraktion, dass das Abkommen erforderlich sei, da vom islamistischen Terrorismus nach wie vor eine sehr ernst zu nehmende Bedrohung für Deutschland ausgeht

Quelle:
http://www.heise.de/ct/Bundestag-beaeugt-Abkommen-zum-Datenaustausch-mit-den-USA-skeptisch--/news/meldung/139733

Woher hat die Bundesregierung überhaupt Informationen über Rasse, ethnischer Herrkunft. politische Anschauung, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft?

Wieso dürfen Gesundheit und Sexualleben zur Verfügung gestellt werden, wenn sie besonders relevant sind?

Müssen USA Reisende die gleiche Prozedur über sich ergehen lassen?

Bitte geben Sie doch die Quelle an, die zur Weitergabe sensibler personenbezogener Informationen über USA an die Deutschen abgenickt wurde.

Sie haben ja zu Recht darauf hingewiesen, doch der islamistische Terrorismus kann auch aus den USA kommen.

Deshalb nochmals die Bitte nach der Quelle für das Gesetz über die " Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" zwischen Washington und Berlin?

mfg
Martin und Tabea Schulz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schulz,
sehr geehrter Herr Schulz,

der Deutsche Bundestag hat das von Ihnen angesprochene "Abkommen vom 01.10.2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" nicht "abgenickt", sondern wie jedes andere Gesetz beraten und schließlich mit Mehrheit beschlossen. Das Abkommen ist damit ratifiziert.

Selbstverständlich sind alle Gesetzentwürfe, die beraten werden, über die Homepage des Deutschen Bundestages zu beziehen. Die Gesetzentwürfe zum von Ihnen angesprochenen Abkommen zwischen Deutschland und den USA finden Sie unter:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/131/1613124.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/131/1613123.pdf

Ich empfehle Ihnen auch, meinen Redebeitrag zur 2. und 3. Beratung, weil er einige offene Fragen klären könnte:

http://cducsu.de/Titel__rede_fruehzeitiger_austausch_von_informationen/TabID__1/SubTabID__2/InhaltTypID__2/InhaltID__13684/Inhalte.aspx

Das Abkommen regelt den Datenaustausch zwischen deutschen und amerikanischen Sicherheitsbehörden. Es geht dabei um allgemeine personenbezogene Daten wie Namen, Anschrift, Passnummer und Ähnliches sowie um Fingerabdruck- und DNA-Daten, soweit vorhanden. Daten dürfen nur bei Terrorverdacht und Verdacht auf schwerwiegende Straftaten weitergegeben werden. Es geht also erstens um einen sehr eng eingegrenzten Anwendungsbereich, in dem überhaupt Daten weitergegeben werden dürfen. Zweitens entscheiden die deutschen Sicherheitsbehörden, welche Daten sie weitergeben und mit welchen Auflagen die Nutzung dieser Daten verbunden ist. Drittens gelten für die Datenweitergabe klare Datenschutzstandards.

Mit dem Thema Passagierdaten, das Sie ansprechen, hat dieses Abkommen überhaupt nichts zu tun.

Die in Artikel 12 des Abkommens genannten, besonders sensiblen personenbezogenen Daten, die Aufschluss geben über ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse Überzeugungen, den Gesundheitszustand, das Sexualleben oder die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft stehen häufig im Mittelpunkt der Debatte. Diese Daten sind in Artikel 12 aufgenommen, weil sie besonders sensibel sind und deshalb besonders geschätzt werden. Dass diese Daten aufgenommen sind, ist in keiner Weise neu oder außergewöhnlich. Im Gegenteil - in zahlreichen Abkommen gerade im Bereich der Terrorismusbekämpfung findet sich eine solche Formulierung, so im Artikel 11 des USA/ Eurojust-Abkommens oder in Artikel 6 des USA/Europol-Abkommens. Auch das Datenschutzgesetz sieht diese Daten als besonders schützenswert an.

Der Artikel 12 sieht daher besondere Sicherheitsmaßnahmen vor, um diese Daten zu schützen. Eine Weitergabe dieser sehr sensiblen Daten - sofern sie überhaupt deutschen oder amerikanischen Sicherheitsbehörden vorliegen - ist nur möglich, wenn sie für die Zwecke des Abkommens besonders relevant sind und es sich um einen Terrorverdächtigen oder den Verdächtigen einer schweren Straftat handelt.

Die Möglichkeit, frühzeitig Daten zu Terrorverdächtigen weiterzugeben, ist von zentraler Bedeutung bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Da es sich dabei grundsätzlich um sensible Daten handelt, ist der Datenschutz sehr ernst zu nehmen. Genau das tut dieses Abkommen, weshalb es im Bundestag auch eine Mehrheit gefunden hat.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger