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Claudia Tausend
SPD
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Frage von Petra M. •

Frage an Claudia Tausend von Petra M. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Tausend,
welche Maßnahmen sind in der Baulandkommission Erbbaurechte zur Diskussion gekommen und welche sind geplant, um die bestehenden Baugenossenschaften zu erhalten.

Die Zeit drängt. In München laufen viele Erbbaurechte ab. Die Baugenossenschaften können die vom Gutachter geschätzten Bodenpreise von bis zu 7000 Euro den Quadratmeter nicht bezahlen. Eine Verlängerung des Erbbaurechts auf den Bodenpreisen ist ebenfalls unbezahlbar. Außer sie erhöhen die Mieten weiter drastisch, wie in den vergangenen Jahren. Aktuell sind es im Schnitt aber schon neun Euro und höher.

Besten Dank
P. M.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

mittlerweile hatten wir ja schon intensiven Mail-Kontakt und ein produktives persönliches Gespräch. Aber um die Antwort auf Ihre Frage auch für die Öffentlichkeit zu dokumentieren, sage ich dazu folgendes:
Wir als Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ haben am 2. Juli unseren Ergebnisbericht vorgelegt. Für mich als Vertreterin der SPD-Bundestagfraktion in der Kommission war klar, dass wir eine Trendwende in der Bodenpolitik brauchen. Boden und Wohnraum dürfen kein Spekulationsobjekt (mehr) sein. Bezahlbarer Wohnraum ist Teil der Daseinsvorsorge und keine x-beliebige Ware. Im Abschlussbericht haben wir es so formuliert:
"Neben Sofortmaßnahmen für mehr Wohnungsbau u.a. durch die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus muss mittel- und langfristig eine stärkere Gemeinwohlorientierung des Eigentums erfolgen [...] Gefordert ist ein sorgfältiger Umgang mit dem nicht vermehrbaren Gut Grund und Boden unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten."

Als Kommission haben wir konkrete Handlungsempfehlungen im Sinne eines Werkzeugkastens abgegeben, die nun im Anschluss im Bund in gesetzgeberische Prozesse einfließen oder von den Ländern und Kommunen in ihrem Bereich umgesetzt werden müssen. Für Ihr Anliegen sehe ich drei Ansatzpunkte: die Liegenschaftspolitik von BImA und BEV, die Konditionen von Erbbaurechtsverträgen und die Ermittlung von Bodenwerten.
Die Bodenkommission empfiehlt Bund, Ländern und Kommunen, verstärkt eigene Liegenschaften vergünstigt für bezahlbaren Wohnungsbau bereitzustellen. Nachdem vor allem Finanzminister Olaf Scholz und der neue Präsident der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) eine neue politische Linie durchgesetzt haben, geht der Bund mit der BImA mit positivem Beispiel voran. Dazu wurde die sogenannte Verbilligungsrichtlinie deutlich erweitert, so dass die Kommunen u.a. für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus verbilligtes Vorkaufsrecht bekommen haben, das sie auch für private Dritte wie zum Beispiel Baugenossenschaften ausüben können. Die Bodenkommission begrüßt diese Verbesserungen und empfiehlt die Verfahren zur Berechnung des Abschlages auf den Kaufpreis entsprechend der regional unterschiedlichen Grundstückspreise weiterzuentwickeln, damit sie auch in Hochpreisgebieten wie München bessere Wirkung entfalten. Diese Vergünstigungen empfehlen wir als Kommission auch auf Erbbaurechtsverträge anzuwenden. Prinzipiell weisen wir im Abschlussbericht darauf hin, dass die inhaltliche Ausgestaltung der Verträge und das berechtigte Vertrauen der Erbbaurechtsnehmer auf langfristige Sicherheit für den Erfolg entscheidend sind. Wir empfehlen daher auch die Entwicklung neuer gemeinsamer Musterverträge für Erbbaurechtsverhältnisse.
Als Bodenkommission plädieren wir schließlich dafür, die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie für die BImA auch für die Deutsche Bahn AG und das Bundeseisenbahnvermögen zu schaffen. Das betrifft genau die Eisenbahnergenossenschaften, um die es Ihnen geht. Die dafür notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen wollen wir im Herbst in der Bundeshaushaltsordnung verankern.
Die dritte wichtige Stellschraube ist die Ermittlung von Bodenwerten. Preisgedämpfte Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand fließen aktuell nicht in diese Ermittlung ein. Das werden wir ändern, damit sie eine bremsende Wirkung auf die Bodenpreise entfalten. Außerdem empfehlen wir, dass Verfahrensweisen zur einheitlichen Ermittlung des Werteinflusses von Miet- und Belegungsbindungen auf Grundstücken mit gefördertem und preisgedämpftem Wohnraum zu entwickeln.

Als Berichterstatterin für Baurecht meiner Fraktion und SPD-Vertreterin in der Bodenkommission werde ich nun im Herbst daran arbeiten, diese Bausteine aus unserem Werkzeugkasten umzusetzen und auch Baugenossenschaften damit zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Tausend

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