(...) Natürliche sowie juristische Personen können die eigenen Webinhalte redigieren und korrigieren. (...) Der Inhalt der Fotos kann nicht allein durch die zur Schau gestellte Empörung als strafbar erklärt werden. (...)
(...) Die politische Bewertung und Verurteilung von neonazistisch und menschenfeindlich motivierten Gewalttaten ist eine Selbstverständlichkeit in der politischen Auseinandersetzung. Sie greifen keiner Entscheidung von Justiz und Strafverfolgungsbehörden vor. (...)
(...) In der Tat wäre es absurd, allen Studierenden und Schülern, die aufgrund der Faktenlage bestimmte Beträge zurückzahlen müssen, kriminelles Vorgehen vorzuwerfen. (...)
(...) Zur Datenerhebung bei zulässigen Hausbesuchen gelten die entsprechenden Bestimmungen der SGB. Diese sehen unter anderem vor, dass der Betroffene vor der Datenerhebung über die Zweckbestimmung zu unterrichten ist und dass er über die Freiwilligkeit seiner Angaben aufgeklärt wird. (...)
(...) Der von Ihnen behauptete „eindeutige Verstoß gegen §90a StGB“ kann nur gerichtlich auf der Grundlage von klaren Beweisen und nicht weit hergeholten Interpretationen geklärt werden. Deshalb schon jetzt von Schuldigen zu reden, entspringt der Mentalität von Selbstjustiz und Schnellgerichten. Absurd ist die Unterstellung, der Vorstand der Grünen Partei könne sicherstellen, dass so etwas nicht noch einmal passiert. (...)
(...) Wie Sie sehen, belegen die Bilder keine politische Aktion der Grünen Jugend, sondern Inszenierungen von Einzelpersonen am Rande einer öffentlichen Veranstaltung mit über 250 TeilnehmerInnen. Mit der Erklärung der Grünen Jugend ist für uns in politischer Hinsicht alles geklärt, es steht aber jeder/m frei, den Sachverhalt auf dem Rechtsweg klären zu lassen. (...)