Frage an Claudia Roth von Norbert K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Roth,
hier ein Zitat aus Ihrer - delegierten - Antwort vom 10.06.08 zu einer an Sie gestellten Frage:
"Deshalb schon jetzt von Schuldigen zu reden, entspringt der Mentalität von Selbstjustiz und Schnellgerichten"
Wie schön Sie Ihre Früchtchen in Schutz nehmen! Wie verträgt sich das eigentlich mit Ihrer Spontanreaktion auf den damaligen Vorfall in Mügeln, wo Sie in vorauseilender Vorfreude schon vor Aufnahme eines jeden Ermittlungsverfahrens über jedes Detail des Vorfalls vorgaben informiert zu sein und entsprechend reagierten?
War das damals keine Selbstjustiz und kein Schnellgericht?
Quod licet iovis, non licet bovis, nicht wahr?
Sehr geehrter Herr Knuthsen,
der zitierte Spruch bezog sich auf einen völlig anderen Sachverhalt. Ihr Vergleich geht somit an der Sache vorbei. In Mügeln gab es leibhaftig krankenhausreif zusammengeschlagene Menschen, die erzählen konnten, wie und von wem sie angegriffen worden waren. Nichts lag da näher als die Aufforderung an die Strafverfolgungsbehörden und die Politik des Landes Sachsen, alles zu tun, um die Gewalttäter nicht unbestraft davonkommen zu lassen. Zahlreiche Fragen haben wir dazu bereits beantwortet. Mittlerweile gibt es Gerichtsurteile nach den gewalttätigen Ausschreitungen.
Die politische Bewertung und Verurteilung von neonazistisch und menschenfeindlich motivierten Gewalttaten ist eine Selbstverständlichkeit in der politischen Auseinandersetzung. Sie greifen keiner Entscheidung von Justiz und Strafverfolgungsbehörden vor.
Mit freundlichen Grüßen
Das Büro-Team von Claudia Roth