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Claudia Roth
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Frage von Carmen S. •

Frage an Claudia Roth von Carmen S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Roth,

ich hätte gerne ihre Meinung über das folgende Foto:

http://www.gruene-jugend.de/aktuelles/fotogalerie/buko30_tag1/index.html

Die politische Jugendorganisation von Bündnis 90/Die Grünen hätte sich wohl strafbar gemacht,wenn sie am 30. Bundeskongress in Bonn die deutsche Flagge verunglimpft hätten.

§ 90a
Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder
2. die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich bitte um Aufklärung!

MFG
Carmen Schnapka

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Schnapka,

der Vorstand der Grünen Jugend hat sich zu den auf der eigenen Homepage veröffentlichten Fotos folgendermaßen geäußert:

"Die GRÜNE JUGEND distanziert sich ganz klar von diesem Vorfall am Rande des letzten Bundeskongresses der GRÜNEN JUGEND. Bei dieser Aktion handelt es sich nicht um eine Aktion der GRÜNEN JUGEND, sondern um das Verhalten von Einzelpersonen am Rande dieser öffentlichen Veranstaltung. Wir bedauern, dass die Fotos kurzzeitig unter einer großen Fülle von Bildern rund um den Bundeskongress auf unserer Homepage waren. Sie wurden nach Kenntnisnahme umgehend von unserer Homepage entfernt.“

Wie Sie sehen, belegen die Bilder keine politische Aktion der Grünen Jugend, sondern Inszenierungen von Einzelpersonen am Rande einer öffentlichen Veranstaltung mit über 250 TeilnehmerInnen. Mit der Erklärung der Grünen Jugend ist für uns in politischer Hinsicht alles geklärt, es steht aber jeder/m frei, den Sachverhalt auf dem Rechtsweg klären zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Das Büro-Team von Claudia Roth

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