Frage an Claudia Roth von Holger N. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Roth,
zu den Antworten Ihres Büros auf die sachlich gestellten Fragen von Frau Schnapka und Herrn Klein habe ich einige Fragen, denn ich kann nicht glauben, was ich lese.
Zur Erklärung der Grünen Jugend: "Wir bedauern, dass die Fotos kurzzeitig unter einer großen Fülle von Bildern rund um den Bundeskongress auf unserer Homepage waren. Sie wurden nach Kenntnisnahme umgehend von unserer Homepage entfernt."
Wie war das mit Webinhalten? Wieso muss jeder Privatmann dauernd prüfen, was auf seiner Homepage wissentlich oder unwissentlich steht oder verlinkt ist, und eine Partei lädt munter mal alles von der Digicam runter und veröffentlich das ohne Sichtung? Und dann: "Ups? Strafbarer Inhalt? Schnell runter!" Und das ohne Konsequenzen? Sehr schön... Sollte einer Privatperson mal passieren. Kann ich nicht nachvollziehen.
"Wie Sie sehen, belegen die Bilder keine politische Aktion der Grünen Jugend, sondern Inszenierungen von Einzelpersonen am Rande einer öffentlichen Veranstaltung mit über 250 TeilnehmerInnen."
Aha. Wie wäre denn Ihre Reaktion gewesen, wenn auf einer Kundgebung oder Tagung einer Ihnen nicht genehmen Partei so eine Aktion mit einer nicht-deutschen Fahne gewesen wäre? Einzelfälle? Dann wohl eher kaum... und mit Recht.
Und wie soll ich sehen, dass das KEINE Aktion der Grünen Jugend ist? Wenn der FC Bayern München Fotos von seiner Mitgliederversammlung hochlädt, sind das Fotos mit Bezug auf den FC Bayern. Gelten für die Grünen da andere Regeln oder Gesetze?
Und zuletzt:
"Der von Ihnen behauptete "eindeutige Verstoß gegen §90a StGB" kann nur gerichtlich auf der Grundlage von klaren Beweisen und nicht weit hergeholten Interpretationen geklärt werden."
Was war an den Bildern denn "interpretiert"? Gelten Fotos nicht als Beweise?
Frau Roth, ich bin mehr als irritiert.
Bitte nehmen Sie zu meinen Fragen Stellung.
Herzlichen Dank.
Mit freundlichem Gruß
Holger Niggemann
Sehr geehrter Herr Niggemann,
die sachlichen Aspekte der Fragen haben wir bereits hinreichend beantwortet. Wir können uns aber nicht auf unzählige „Was-Wäre-Wenn-Fragen“ einlassen.
Natürliche sowie juristische Personen können die eigenen Webinhalte redigieren und korrigieren. Dazu zählen Fehler und falsche Behauptungen, deren Korrektur bisweilen juristisch durchgesetzt werden muss. Der Inhalt der Fotos kann nicht allein durch die zur Schau gestellte Empörung als strafbar erklärt werden.
Es war keine Aktion, weil eine Aktion im Sinne des Erfinders angekündigt wird, um das Thema einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Eine Aktion steht außerdem auf der Tagesordnung einer Veranstaltung. Bei kurzfristigen Aktionen werden die Medien gezielt dazu eingeladen. Selbstverständlich werden Fotos von Gerichten als Beweise herangezogen. Das kann aber erst im Laufe eines Verfahrens geklärt und entschieden werden. Deshalb bleiben weit hergeholte Interpretationen und darauf basierende Vorwürfe wirkungslos.
Mit freundlichen Grüßen
Das Büro-Team von Claudia Roth