(...) Natürlich ist der Begriff „politische Unabhängigkeit“ immer im Kontext zu verstehen. Interessant ist auch, dass der Begriff "unabhängig" in den aktuellen Leitlinien der ARD häufiger auftaucht als 2005. Die ARD verpflichtet sich in ihren Leitlinien und gesetzlichen Grundlagen neben den gesetzlichen Vorgaben (Rundfunkstaatsvertrag) auch in ihren eigenen Richt- und Leitlinien zu einer unabhängigen Berichterstattung. (...)
(...) Die von Ihnen angesprochene Behauptung ist einfach abstrus und durch nichts belegt. Das rot-grüne Nein zum Irak-Krieg der Bush-Administration anhand einer solch abwegigen Behauptung von Einzelpersonen in Frage zu stellen, zeugt von einem nicht Ernst zu nehmenden Politikansatz. An dieser Behauptung ist nach jetzigem Kenntnisstand absolut nichts Belastbares. (...)
(...) Wir haben volles Verständnis, dass die eindringlich geäußerte Bitte der Familie an die Politik, sich hier nicht unsachgemäß einzumischen, respektiert wird. Das bedeutet keineswegs, dass Rechtsverletzungen auch in der Türkei hingenommen werden müssen. In solchen Fällen ist Kritik richtig, wichtig und die Voraussetzung, dass die Situation verbessert werden kann. (...)
(...) Der Bischof ist nicht nur in der Frage der Familienpolitik als ein fundamentalistischer Bischof aufgefallen, sondern auch als Spalter in der Ökumene und in der Gesellschaft. Er suspendiert Pfarrer wegen ökumenischen Engagements, will „Kreationismus“ im Schulunterricht – und bezeichnet diejenigen, die das aus wissenschaftlicher Verantwortung nicht wollen, als totalitär. (...)
(...) Sie ist vom Papst mit einem Kirchenbann belegt worden, weil sie sich für die Menschenrechte von Schwulen und Lesben in Europa engagierte. Es ist eine durchaus kritische Bemerkung, die vor allem den äußersten rechten Rand der katholischen Kirche betrifft, aber auch die Enttäuschung darüber, dass ultrakonservative Randfiguren das Erscheinungsbild einer äußerst vielgestaltigen Kirche nach außen weitgehend bestimmen können. (...)
(...) Das ist keine Rechtfertigung des Vorgehens des Gerichts in Antalya, sondern die Antwort auf Ihre theoretische Frage. Auch wir sind der Meinung, dass das Gericht das Verfahren im Falle Marco überzieht und sein Alter und die Tatsache, dass er bis dahin unbescholten gelebt hat, nicht gebührend berücksichtigt. (...)