
(...) Angesichts dieser Konfliktlage sollte es für jeden Abgeordneten selbstverständlich sein, für sich zu überprüfen, ob die erforderliche Abwägung zu dem Ergebnis führt, dass nach der eigenen Überzeugung das entsprechende Vorhaben mit der Verfassung im Einklang steht oder nicht. Für mich habe ich sehr klar definiert, dass ich Entscheidungen nicht mittrage, wenn ich von der Verfassungswidrigkeit überzeugt bin, das gebietet mir mein Gewissen und mein Respekt vor unserer Verfassung. Dies habe ich auch schon dadurch zum Ausdruck gebracht, dass ich bei ca. (...)