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Antwort von Christoph Strässer
SPD
• 09.01.2015

(...) Weihnachtsfrieden im öffentlichen Dienst. (...) Im öffentlichen Dienst sieht die Christliche Tradition des Weihnachtsfriedens vor, dass keine negativen und belastenden Steuerbescheide an die Mitbürgerinnen und Mitbürger versandt werden. Der Weihnachtsfrieden wird variabel aber hauptsächlich in der Kernzeit vom 24. (...) Grundsätzlich unterscheiden sich die Durchführungen von Weihnachtsfrieden in Dauer und Ausnahmen. In vielen Fällen lässt es sich nicht vermeiden, während des Weihnachtsfriedens auch negative Bescheide zu verschicken, da es ansonsten negative Konsequenzen sowohl für die betroffene Bürgerin oder den betroffenen Bürger (z.B. Fristen) als auch für die Steuerverwaltung der jeweiligen Bundesländer (z.B. Verjährung der Ansprüche) nach sich ziehen kann. (...) Laut einer Untersuchung von der Welt haben im Jahr 2014 die Finanzministerien von neun Bundesländern einen Weihnachtsfrieden eingehalten, während die sieben übrigen Bundesländer, darunter auch Berlin, sich gegen diese Regelung ausgesprochen haben. (...) Soweit keine Fristen entgegenstehen und der bürokratische Aufwand gering ist, sollte vom Weihnachtsfrieden Gebrauch gemacht werden. (...)

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