Frage an Christoph Strässer von Manfred D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Strässer,
vielen Dank für Ihre außergewöhnlich langen Stellungnahmen. Sie stellen darin klar: "Ungeachtet dieser Auffassung, dass spezielle Regelungen zum Investitionsschutz grundsätzlich nicht erforderlich sind, kommt ein nun vorgestelltes Gutachten zum Investorenschutz speziell bei CETA zu dem Schluss..."
Hier setzen meine Fragen an:
1. wer hat das Gutachten beauftragt?
2. Wer hat es erstellt?
3. ist der Ersteller indem TTIP und CETA-Verfahren involviert?
4. Wer hat es bezahlt,
5. Wie lautet der Titel und
6. wo ist es einsehbar?
Im Übrigen ist es im Sinne einer fairen und transparenten Darstellung sehr viel offener, diese Fragen bei Hinzuziehung eines solchen Gutachtens gleich mit zu beantworten.
Viele Grüße
Manfred Diehl
Sehr geehrter Herr Diehl,
anbei ein Link des Bundeswirtschaftsministeriums zu einer Pressemitteilung,
in dem die Gutachten abrufbar sind. Aus der Pressemitteilung und den Gutachten gehen die Antworten auf Ihre Fragen hervor.
http://bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=655700.html
Mit freundlichen Grüßen
I.A. Dr. Torsten Rademacher