Frage an Christoph Strässer von Martin W. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Strässer,
letztes Jahr habe ich am 23.12. einen ablehnenden Bescheid von der ZfA bekommen. Auf meine Nachfrage warum die ZfA keinen Weihnachtsfrieden hat, bin ich nur auf die Einspruchsfrist verwiesen worden. Ebenso hat sich das Bundesfinanzministerium auf meine Nachfrage über den Petitionsausschuss geäußert.
Der Weihnachtsfrieden wird von fast allen Bundesländern gewährt und auch von vielen Kommunen. Die Behörden sind zwar tätig, jedoch werden belastende Bescheide (z.B. Knöllchen, Steuernachzahlungen) erst nach den Feiertagen verschickt. Auch ist es üblich, dass der Bundespräsident vor Weihnachten Begnadigungen ausspricht.
Hintergrund ist die christliche Tradition zur Wahrung der in Deutschland als besonders angesehen Weihnachtszeit. Praktisch ist dies auch für den Bürger eine Erleichterung, da es in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr sehr schwierig ist rechtlichen Beistand zu bekommen oder Behörden für Nachfragen zu erreichen. Die Rechtsmittelfristen werden durch die Feiertage praktisch zu Lasten des Bürgers verkürzt.
Sie selbst scheinen Weihnachten auch eine besondere Bedeutung zukommen zu Lassen: http://www.christoph-straesser.de/meldung.php?meldung=2923
Warum halten Bundeseinrichtungen in Gegensatz zu den Ländern und Kommunen keinen Weihnachtsfrieden ein?
Warum nimmt die ZfA die Rolle des Grinch ein?
Wie ist Ihre persönliche Einstellung zum Weihnachtsfrieden für Behörden?
Ich wünsche Ihnen trotz dieser Haltung der Bundesbehörden eine schöne Adventszeit!
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Weber
Sehr geehrter Herr Weber,
ich danke Ihnen für das Aufzeigen dieser in der Tat unkoordinierten Anwendung vom sog. Weihnachtsfrieden im öffentlichen Dienst.
Im öffentlichen Dienst sieht die Christliche Tradition des Weihnachtsfriedens vor, dass keine negativen und belastenden Steuerbescheide an die Mitbürgerinnen und Mitbürger versandt werden. Der Weihnachtsfrieden wird variabel aber hauptsächlich in der Kernzeit vom 24. Dezember bis zum 01. Januar von Finanzministerien einiger Bundesländer eingehalten. Diese Tradition ist gesetzlich nirgendwo verankert und wird deshalb nur behördenintern durchgeführt. Grundsätzlich unterscheiden sich die Durchführungen von Weihnachtsfrieden in Dauer und Ausnahmen. In vielen Fällen lässt es sich nicht vermeiden, während des Weihnachtsfriedens auch negative Bescheide zu verschicken, da es ansonsten negative Konsequenzen sowohl für die betroffene Bürgerin oder den betroffenen Bürger (z.B. Fristen) als auch für die Steuerverwaltung der jeweiligen Bundesländer (z.B. Verjährung der Ansprüche) nach sich ziehen kann.
Laut einer Untersuchung von der Welt haben im Jahr 2014 die Finanzministerien von neun Bundesländern einen Weihnachtsfrieden eingehalten, während die sieben übrigen Bundesländer, darunter auch Berlin, sich gegen diese Regelung ausgesprochen haben.
Ich kann Ihre Fragen leider nicht vollständig beantworten, da Verwaltungsfragen nicht im Fokus meiner Arbeit als Beauftragter für Menschenrechte und humanitäre Hilfe liegen. Dennoch kann ich Ihnen zum einen sagen, dass es sowohl finanzielle als auch funktionale Konsequenzen geben wird, wenn das Bundesfinanzministerium und seine Organe die Arbeit zum Teil einstellen würden. Zum anderen müssen Sie bedenken, dass die Bearbeitung oft automatisiert stattfindet und diese Prozesse zuweilen schwer einzustellen oder mit bürokratischem Mehraufwand verbunden sind, wofür die Steuerzahler aufkommen müssten.
Letztlich handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Behörden, die ich begrüße, die aber nicht gesetzlich verbindlich geregelt werden sollte. Soweit keine Fristen entgegenstehen und der bürokratische Aufwand gering ist, sollte vom Weihnachtsfrieden Gebrauch gemacht werden. Insofern kann ich Ihre Enttäuschung persönlich nachvollziehen. Den Einzelfall und die organisatorischen Abläufe der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) kann ich allerdings nicht bewerten. Ich bitte um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Strässer