Portrait von Christoph Strässer
Christoph Strässer
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christoph Strässer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Martin W. •

Frage an Christoph Strässer von Martin W. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Strässer,

in Ergänzung und als Erinnerung zu meiner Frage vom 19.11.2014 übersende ich Ihnen den aktuellen Link zum Weihnachtsfrieden, der im SPG/Grünen regierten NRW von einem SPD Finanzminister verkündet worden ist: http://www.fm.nrw.de/presse/2014_12_8_Weihnachtsfrieden.php

In fast allen Bundesländern und vielen Kommunen gibt es einen solchen Weihnachtsfrieden.

Warum verzichtet der Bund auf einen solchen Weihnachtsfrieden?

Warum versendet die ZfA ablehnende Bescheide zur Riesterrente während der Weihnachtszeit?

Mit freundlichen Grüßen,
Martin Weber

Portrait von Christoph Strässer
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weber,

ich danke Ihnen für das Aufzeigen dieser in der Tat unkoordinierten Anwendung vom sog. Weihnachtsfrieden im öffentlichen Dienst.
Im öffentlichen Dienst sieht die Christliche Tradition des Weihnachtsfriedens vor, dass keine negativen und belastenden Steuerbescheide an die Mitbürgerinnen und Mitbürger versandt werden. Der Weihnachtsfrieden wird variabel aber hauptsächlich in der Kernzeit vom 24. Dezember bis zum 01. Januar von Finanzministerien einiger Bundesländer eingehalten. Diese Tradition ist gesetzlich nirgendwo verankert und wird deshalb nur behördenintern durchgeführt. Grundsätzlich unterscheiden sich die Durchführungen von Weihnachtsfrieden in Dauer und Ausnahmen. In vielen Fällen lässt es sich nicht vermeiden, während des Weihnachtsfriedens auch negative Bescheide zu verschicken, da es ansonsten negative Konsequenzen sowohl für die betroffene Bürgerin oder den betroffenen Bürger (z.B. Fristen) als auch für die Steuerverwaltung der jeweiligen Bundesländer (z.B. Verjährung der Ansprüche) nach sich ziehen kann.

Laut einer Untersuchung von der Welt haben im Jahr 2014 die Finanzministerien von neun Bundesländern einen Weihnachtsfrieden eingehalten, während die sieben übrigen Bundesländer, darunter auch Berlin, sich gegen diese Regelung ausgesprochen haben.

Ich kann Ihre Fragen leider nicht vollständig beantworten, da Verwaltungsfragen nicht im Fokus meiner Arbeit als Beauftragter für Menschenrechte und humanitäre Hilfe liegen. Dennoch kann ich Ihnen zum einen sagen, dass es sowohl finanzielle als auch funktionale Konsequenzen geben wird, wenn das Bundesfinanzministerium und seine Organe die Arbeit zum Teil einstellen würden. Zum anderen müssen Sie bedenken, dass die Bearbeitung oft automatisiert stattfindet und diese Prozesse zuweilen schwer einzustellen oder mit bürokratischem Mehraufwand verbunden sind, wofür die Steuerzahler aufkommen müssten.

Letztlich handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Behörden, die ich begrüße, die aber nicht gesetzlich verbindlich geregelt werden sollte. Soweit keine Fristen entgegenstehen und der bürokratische Aufwand gering ist, sollte vom Weihnachtsfrieden Gebrauch gemacht werden. Insofern kann ich Ihre Enttäuschung persönlich nachvollziehen. Den Einzelfall und die organisatorischen Abläufe der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) kann ich allerdings nicht bewerten. Ich bitte um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Strässer