
Für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts (Bundesversorgungsgesetz). Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz.
CDU Hamburg Mitte - Stefanie Blaschka
Für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts (Bundesversorgungsgesetz). Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz.
Für mich ist maßgeblich, dass die Maßnahmen zu den gewünschten Ergebnissen führen. In Deutschland waren wir mit unseren Maßnahmen bisher recht erfolgreich, wie man an der Zahl der im Zusammenhang mit Corona Verstorbenen ablesen kann.
Trotz einer möglichen Übertragung durch geimpfte Personen ist das Risiko für einen schweren Verlauf nach einer Boosterung immer noch deutlich geringer ist als für eine ungeimpfte Person.
Hinsichtlich der Bewertung der Impfpflicht habe ich meine Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen
Vom Abwarten auf einen "echten" Totimpfstoff, kann ich nur abraten.
Meines Wissens beschränken sich Deutschlands Aktivitäten vor allem auf die Ortskräfte und ihre Familien, die derzeit außer Landes in Sicherheit gebracht werden und von denen viele bereits in Sicherheit sind. Zudem versucht Deutschland über internationale Hilfsorganisationen, die dort derzeit aktiv sind, direkt in Afghanistan zu helfen.