
(...) Dazu bedarf es einer richterlichen Anordung und einer Berichtserstattung nach Abschluß der Ermittlung (Es wird vereinzelt diskutiert, ob man bei akuter Gefahr im Verzug die richterliche Anordung nicht nachträglich einholen können sollte). Online-Untersuchung ohne konkreten Tatverdacht für die Vorbereitung und Durchführung eines schweren Verbrechens ist nicht möglich. Ihre Sorge um die Daten auf dem eigenen Computer dürfte deshalb unbegründet sein. (...)