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Christoph Bergner
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Frage von Andreas B. •

Frage an Christoph Bergner von Andreas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Bergner,

aus dem Innenministerium kommen fast tägliche neue Meldungen über beabsichtigte Verschärfungen, Einschränkungen oder Beschneidungen von elementaren Freiheitsrechten. Aktuell bringt Ihr Minister die Diskussion über Onlinedurchsuchungen in Umlauf. Hierbei ist er sogar bereit, die Onlinedurchsuchung ohne richterlichen Beschluss auch auf Computern nicht explizit Verdächtiger durchzuführen. Herr Dr. Bergner, mich interessiert, ob ich demnächst damit rechnen muss, dass mein Computer durchsucht wird - einfach nur weil ich vielleicht gerade im Internet bin. Ich muss dazu dringend ausführen, dass meine persönliche Daten, Bilder, Texte und sonstige Dokumente für den Staat absolut nicht zugänglich sein dürfen, wenn nicht ein ausdrücklicher Tatverdacht besteht. Der Staat hat nach meiner Auffassung von Demokratie und Menschenrechten kein Recht mich zu überwachen, wenn ich nichts verbrochen habe. Ich halte es für das elementare Grundprinzip von Freiheit und Demokratie, dass der Staat Zurückhaltung bei der Überwachung der Bürger zu üben hat. So langsam habe ich den Eindruck, dass ihr Minister Orwell´s 1984 zu oft aus der falschen Perspektive gelesen hat und diese als Leitfaden für sein Handeln übernommen hat.
Ich bitte Sie, dieses Handeln endlich zu stoppen. Denn Sie werden weder durch Überwachung noch durch Freiheitseinschränkung den Terror stoppen können. Im Gegenteil Sie fördern den Terror in dem Sie Maßnahmen ergreifen, die uns als freies Volk im Handeln derart einschränken.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bordnikow

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bordnikow,

Das Innenministerium trägt Verantwortung für die Sicherheit und den Schutz der Bürger. Von daher ist es naheliegend, daß hier auch fortlaufend geprüft werden muß, ob Polizei und Sicherheitsbehörden des Bundes über hinreichende Möglichkeiten verfügen realen Gefährdungen zu begegnen. Es ist also Aufgabe des Innenministeriums entsprechende Vorschläge zu unterbreiten über die letztlich das Parlament im Rahmen der Gesetzgebung mit Mehrheit entscheidet. Der internationale Terrorismus ist ein neuartiges Bedrohungsphänomen, auf das angemessene Reaktionen im Rahmen rechtsstaatlicher Lösungen gefunden werden müssen. Der Vorwurf, es ginge dem Innenministerium um eine " Beschneidung elementarer Freiheitsrechte " ist falsch. Wie immer man über die Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit einzelner Vorschläge urteilen mag, das Motiv dieser Vorschläge ist die Sorge um den Schutz der Bürger - nicht ihre Freiheitsberaubung. Welche Gründe sollte der Innenminister auch haben vorsätzlich und grundlos die Bürgerfreiheiten einzuschränken.

Zur Online-Untersuchung:
Beabsichtigt ist dieses Mittel nur dann zu gestatten, wenn es um die Ermittlung schwerster Straftaten (im vorliegenden Vorschlag konkret Terrorismus) geht. Dazu bedarf es einer richterlichen Anordung und einer Berichtserstattung nach Abschluß der Ermittlung (Es wird vereinzelt diskutiert, ob man bei akuter Gefahr im Verzug die richterliche Anordung nicht nachträglich einholen können sollte). Online-Untersuchung ohne konkreten Tatverdacht für die Vorbereitung und Durchführung eines schweren Verbrechens ist nicht möglich. Ihre Sorge um die Daten auf dem eigenen Computer dürfte deshalb unbegründet sein.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Christoph Bergner