
(...) Im übrigen gilt für alle Drogenexzesse, anders wie bei RaucherInnen, das Strafgesetzbuch. Da freiwillige Selbstverpflichtungen nichts gefruchtet haben - wie auch, bei Nikotinabhängigen - ist ein Rauchverbot unumgänglich geworden. Es steht Ihnen nach wie vor frei, dort zu rauchen, wo keine Gesundheitsbeschädigungen zu befürchten sind. (...)