(...) Leider konnten wir uns mit unseren Bedenken gegen die Mehrheit der Großen Koalition nicht durchsetzen. Laut Gesetzesbeschluss ist es jetzt so, dass die Kirchensteuerpflichtigen ihren Antrag widerrufen können, die Kirchensteuer auf Kapitalerträge im Abzugsverfahren einzubehalten. Dieser Widerruf ist allerdings nicht rückwirkend möglich. (...)
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