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Christine Scheel
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Christine Scheel von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Scheel,

zum Unternehmensteuerreformgesetz:

Zukünftig dürfen Banken auch nach einem Kirchenaustritt Kirchensteuer abziehen!

Schon jetzt ist im Unternehmensteuerreformgesetz festgeschrieben: Sobald beim Bundeszentralamt für Steuern die Daten über die Religionszugehörigkeit verfügbar sind(2011), entfällt das Wahlrecht (Abzug durch Bank oder Veranlagung durch Finanzamt) bei der Kirchensteuer.

Frau Großmann hat jetzt in einer Mail an den Bundespräsidenten gefordert: Nach einem Kirchenaustritt ist der Abzug der Kirchensteuer sofort zu beenden und gfs.nach dem Kirchenaustritt abgezogene Kirchensteuer unverzüglich von den Banken zu erstatten.

Dies teilte sie am 16.7.in Abgeordnetenwatch Herrn Dr. Dieter Wiefelspütz mit. Seine Antwort: Ich teile Ihre Auffassungen nicht.

Nach Wegfall eines Steuertatbestandes muss auch die Steuerhebung wegfallen. Ist das auch für Sie selbstverständlich?

Ist Rechtstreue nicht mehr wichtig, wenn "nur" Konfessionslose betroffen sind?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Reth,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat den Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform, in dem auch die Abgeltungssteuer und die von Ihnen kritisierte Einbehaltung der Kirchensteuer auf Kapitaleinkünfte geregelt ist, insgesamt abgelehnt.

Leider konnten wir uns mit unseren Bedenken gegen die Mehrheit der Großen Koalition nicht durchsetzen. Laut Gesetzesbeschluss ist es jetzt so, dass die Kirchensteuerpflichtigen ihren Antrag widerrufen können, die Kirchensteuer auf Kapitalerträge im Abzugsverfahren einzubehalten. Dieser Widerruf ist allerdings nicht rückwirkend möglich. In diesen Fällen besteht dann für die Kirchensteuerpflichtigen nur die Möglichkeit die zuviel gezahlte Kirchensteuer über das Veranlagungsverfahren zurück zu erhalten. Der rückwirkende Widerruf wurde von der Großen Koalition erst im Finanzausschuss des Bundestages als weitere Verschärfung gegenüber dem Gesetzentwurf ausgeschlossen. Die bündnisgrünen Abgeordneten haben neben der allgemeinen Ablehnung des Gesetzentwurfes auch speziell diese Verschärfung bei der Abstimmung im Finanzauschuss abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Scheel