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Frage von Michael S. •

Frage an Christine Lambrecht von Michael S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Lambrecht,

in Ihrer
Antwort vom 5.5.08 an Herrn Dr. Brenschede schreiben Sie:

"Auch aus diesem Grund hat das Bundesministerium der Justiz eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern durchgeführt. Da diese Befragung ein vielschichtiges Bild ergeben hat, ...."

Soweit Sie zu der Bewertung kommen, dass diese Befragung "ein vielschichtiges Bild ergeben hat", muss ich davon ausgehen, dass Sie den die Ergebnisse dieser Praxisbefragung kennen.

Daran schließen sich meine Fragen an:

1. Kennen Sie die Ergebnisse als MdB oder als SPD-Parteikollegin von Frau Zypries oder möglicherweise als Mitglied des Deutschen Juristinnenbundes?
2. Welche Gründe gibt es dafür, dass diese Ergebnisse der Öffentlichkeit vorenthalten werden?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Stiefel

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stiefel,

Sie beziehen sich in Ihrer Frage vom 7.5.2008 auf meine Antwort an Herrn Dr. Brenschede vom 5.5.2008. Auf dessen Nachfrage ging die gleiche Antwort an ihn:

In seinem Urteil vom 29. Januar 2003 hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber keine Vorgaben gemacht, wie er den Prüfauftrag erfüllt. Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber nicht aufgegeben, bereits im Jahr 2003 eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben. Vielmehr hat das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilsgründen festgestellt, dass angesichts der neu geschaffenen Rechtsform zum Zeitpunkt des Urteils noch keine tragfähigen empirischen Aussagen möglich seien (vgl. BVerfGE 107, 150 ff., 179 f.). So fehlten insbesondere gesicherte Erkenntnisse darüber, ob es trotz der neu geschaffenen Möglichkeit gemeinsamer Sorgetragung von Eltern eines nichtehelichen Kindes dauerhaft eine beachtliche Zahl von Fällen gibt, in denen es bei Zusammenleben der Eltern mit dem Kind nicht zu einer gemeinsamen Sorge kommt, und welche Gründe hierfür maßgeblich sind.

Die bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen nähern sich diesen beiden Fragen durch eine Befragung, die mittels Fragebögen bei Jugendämtern durchgeführt wurde (z.B. Fink, Die Verwirklichung des Kindeswohls im Sorgerecht für nichtverheiratete Eltern, S. 136 ff.). Hierdurch kann man sicherlich einen gewissen Einblick in die Häufigkeit dieser Fälle und die Motivlage der Mütter bekommen. Problematisch an einer solchen Untersuchungsmethode ist jedoch, dass die Befragung nicht die direkt betroffenen Väter und Mütter einbezieht und nicht auf belastbaren statistischen Daten, sondern auf Eindrücken, Erinnerungen und Schätzungen dritter Personen beruht. Es handelt sich daher in meinen Augen nicht um eine ausreichend gesicherte empirische Untersuchung. Um belastbare Erkenntnisse zur wahren Motivlagen der Mütter zu erhalten, müssten die betroffenen Mütter und Väter vielmehr durch geschulte Interviewer gezielt und direkt befragt werden. Aus diesem Grund beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz, nunmehr eine entsprechende wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB