
(...) Die Wasserversorgung gehört daher in die öffentliche Hand. Deswegen setzt sich Bayern seit längerem mit Nachdruck dafür ein, dass in die geplante Richtlinie ein Ausnahmetatbestand für die kommunale Wasserversorgung aufgenommen wird, um jegliche Auswirkungen der Richtlinie auf die kommunale Trinkwasserversorgung von vornherein auszuschließen. (...)