(...) Die Wasserversorgung gehört daher in die öffentliche Hand. Deswegen setzt sich Bayern seit längerem mit Nachdruck dafür ein, dass in die geplante Richtlinie ein Ausnahmetatbestand für die kommunale Wasserversorgung aufgenommen wird, um jegliche Auswirkungen der Richtlinie auf die kommunale Trinkwasserversorgung von vornherein auszuschließen. (...)
(...) Ebenso können die untergebrachten Personen die Gerichte anrufen, wenn sich durch Maßnahmen der Beschäftigten einer Maßregelvollzugseinrichtung ungerecht behandelt fühlen. Damit ist die forensische Psychiatrie kein rechtfreier Raum, sondern der dort stattfindende Maßregelvollzug hat natürlich nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen, die sich für diesen Bereich insbesondere aus dem Bayerischen Unterbringungsgesetz ergeben. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird - neben der Möglichkeit die Gerichte anzurufen - auch durch Vor-Ort-Kontrollen von unabhängigen Besuchskommissionen regelmäßig überprüft. (...)
(...) Allerdings ist das Stillen nicht in jedem Fall möglich, z.B. weil bei manchen Müttern die Milchmenge nicht ausreicht oder der Milchfluss nicht so in Gang kommt, wie es notwendig wäre. Da dies im Voraus nicht gesagt werden kann, enthält die Lebensmittelversorgung für Mutter und Kind in den Asylbewerberunterkünften auch Säuglingsmilchpulver. So kann auch in Fällen, in denen das Stillen nicht möglich ist, eine gute und ausreichende Ernährung des Säuglings sicher gestellt werden. (...)
(...) die Lebenslage von Alleinerziehenden ist meist eine besondere Belastungssituation, da neben der Frage eines ausreichenden finanziellen Auskommens die betreuenden, erzieherischen und „verwaltenden“ Aufgaben der Eltern von einem Elternteil überwiegend allein zu bewältigen sind. Ihre Anfrage ist daher gut nachvollziehbar. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Staatsregierung lehnt eine Privatisierung der Wasserversorgung ab. Der Trinkwasserversorgung kommt wegen ihrer herausragenden Bedeutung für das Wohl der Allgemeinheit ein besonderer Stellenwert zu. (...)
Sehr geehrter Herr Beuter,
zu dem Gegenstand Ihrer Anfrage laufen gerade Petitionen im Bayerischen Landtag. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass mein Ministerium und ich zu laufenden Petitionen keine Stellung nehmen können.