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Christine Haderthauer
CSU
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Frage von Michèle M. •

Frage an Christine Haderthauer von Michèle M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Haderthauer,

in ihrer letzten Antwort auf eine Frage zur Wasserprivatisierung schreiben sie "Die Staatsregierung lehnt eine Privatisierung der Wasserversorgung ab."

Können sie diesbezüglich das Verhalten der Regierung bei der Abstimmung beim Antrag "Wasser als Menschenrecht" der Linken vom 28.02.2013 erklären?
( Quelle http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/abstimmung/grafik/index.jsp?id=213 )

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Moser,
Bayern wird alles daran setzen, um die kommunale Trinkwasserversorgung in Bayern zu erhalten. Trinkwasser ist keine beliebige Ware. Es ist hierzulande das am besten überwachte Lebensmittel. Die dezentrale Versorgungsstruktur im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung hat sich bewährt. Denn die Kommunen sind es, die am besten für sauberes, gesundes und sicheres Trinkwasser sorgen können.
Die Wasserversorgung gehört daher in die öffentliche Hand. Deswegen setzt sich Bayern seit längerem mit Nachdruck dafür ein, dass in die geplante Richtlinie ein Ausnahmetatbestand für die kommunale Wasserversorgung aufgenommen wird, um jegliche Auswirkungen der Richtlinie auf die kommunale Trinkwasserversorgung von vornherein auszuschließen. Schon im März letzten Jahres konnte Bayern die Forderung nach einer Herausnahme der Trinkwasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der geplanten Richtlinie in der Stellungnahme des Bundesrates verankern.
Der massive Druck auf die EU-Kommission, die öffentliche Wasserversorgung von der geplanten Richtlinie auszunehmen, zeigt endlich gewisse Wirkung. EU-Kommissar Barnier hat in der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments am 21. Februar 2013 eine Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt.
Das zumindest teilweise Einlenken Kommissar Barniers ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen Bayerns. Von Anbeginn haben wir uns dagegen ausgesprochen, dass die geplante Konzessionsrichtlinie auch auf die kommunale Wasserversorgung Anwendung findet und unser Anliegen mehrfach an die EU-Kommission herangetragen.
Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Auch die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland müssen berücksichtigt werden. Dabei bleibt es unser Ziel, die Wasserversorgung aus der geplanten europäischen Konzessionsrichtlinie komplett herauszunehmen, um für die bayerischen Kommunen eine möglichst umfassende Rechtssicherheit zu erreichen. Es gilt zu verhindern, dass bewährte Versorgungsstrukturen in Deutschland infrage gestellt werden und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung gefährdet wird.
Die Bayerische Staatsregierung hat durchgesetzt, dass sich der Bundesrat noch einmal dieses Themas angenommen und seine Forderung nach einer Herausnahme der Trinkwasserversorgung aus dem Anwendungsbereich der geplanten Richtlinie erneuert hat. Bayern wird auch künftig alle Hebel in Bewegung setzen, damit das Trinkwasser in Bayern bei den Kommunen bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Haderthauer