Frage an Christine Haderthauer von Hans-Georg B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Haderthauer,
ich wende mich wegen Vorgängen im Fall von Gustl Mollath am 15.1.2013 und insbesondere wegen des Verhaltens vom Chefarzt Dr. Leipziger in der BKH Bayreuth an Sie.
In der Petition der „ag solidarität mit gustl mollath“ an den Landtag heißt es hierzu:
„Obwohl Herr Dr. Leipziger telefonisch heute morgen der Rechtsanwältin von Herrn Mollath zugesichert hatte, dass beide vor einer Verlegung informiert werden würden, kam Herr Dr. Leipziger heute Nachmittag um 16:20 Uhr in das Zimmer von Herrn Mollath und kündigte Herrn Mollath die Verlegung nach Ansbach ins dortige BKH an. … Die Verlegung sollte sofort durchgeführt werden. Herr Dr. Leipziger behauptete gegenüber Herrn Mollath, die Rechtsanwältin sei informiert und die Verlegung mit dieser abgesprochen.“
Aus Veröffentlichungen der Anwälte von Herrn Mollath geht hervor, dass die Anwältin von Herrn Mollath einer Verlegung keineswegs zugestimmt hat.
Können Sie den Eindruck nachvollziehen, dass Dr. Leipziger mit der falschen Behauptung die Anwältin hätte der Verlegung zugestimmt versucht hat, vollendete Tatsachen zu schaffe?
Halten Sie es für akzeptable, dass ein Arzt einer forensischen Klinik mit solchen Methoden die Gefangenen so zu Objekten seiner Verfügungswillkür zu macht?
Dr. Leipziger hat wohl als Amtsträger mit Hilfe einer falschen Behauptung versucht die Festlegung des Aufenthaltsorts zum Nachteil von Herrn Mollath vollendete Tatsachen zu schaffen. Stimmen Sie zu, dass damit der Tatbestand der versuchten Rechtsbeugung erfüllt sein kann.
Wie werden Sie als Verantwortliche Ministerin in Zukunft sicherstellen, dass die Würde der in der forensischen Psychiatrie Gefangenen in Zukunft auch dadurch geachtet wird, dass sie nicht Willkürlich in andere Einrichtungen verbracht werden?
Werden Sie gegen Ärzte die die Würde von Gefangenen in dieser Form nicht Achten dienstrechtlich vorgehen?
In der Hoffnung auf eine baldige Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Beuter
Sehr geehrter Herr Beuter,
zu dem Gegenstand Ihrer Anfrage laufen gerade Petitionen im Bayerischen Landtag. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass mein Ministerium und ich zu laufenden Petitionen keine Stellung nehmen können.
Ich darf Ihnen versichern, dass mein Ministerium seine Aufgabe und Verantwortung als Fachaufsichtsbehörde über den Maßregelvollzug in Bayern sehr ernst nimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Haderthauer