Frage an Christine Haderthauer von Christoph W. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Haderthauer,
ich bin alleinerziehender Vater zweier Kinder und voll berufstätig - und das im Schichtdienst. Ich muss, wie alle alleinerziehenden Elternteile, den kompletten Job machen, den sich zusammenlebende Eltern teilen: Broterwerb, Haushalt, Erziehung. Wieso werden Alleinerziehende nicht stärker entlastet? Der Steuervorteil durch die Steuerklasse 2 ist ein Witz.
Auf Ihre Antwort bin ich gespannt.
Herzliche Grüße,
Christoph Wittelsbürger
Sehr geehrter Herr Wittelsbürger,
die Lebenslage von Alleinerziehenden ist meist eine besondere Belastungssituation, da neben der Frage eines ausreichenden finanziellen Auskommens die betreuenden, erzieherischen und „verwaltenden“ Aufgaben der Eltern von einem Elternteil überwiegend allein zu bewältigen sind. Ihre Anfrage ist daher gut nachvollziehbar. Es ist uns ein besonderes Anliegen, Alleinerziehende und ihre Lebenssituation in den Blick zu nehmen.
Sie stellen in Ihrem Schreiben vorrangig die Frage nach der steuerlichen Berücksichtigung der besonderen Situation von Alleinerziehenden. Im Grundsatz gilt, dass beide Elternteile des Kindes jeweils für ihren Beitrag zum Unterhalt des Kindes die steuerlichen Kinderfreibeträge geltend machen können. Damit wird steuerlich berücksichtigt, dass der eine Elternteil die Betreuung der Kinder leistet, der andere familienferne Elternteil zum Barunterhalt verpflichtet ist. Sie persönlich können daher für Ihre beiden Kinder zweifach die Ihnen zustehenden Kinderfreibeträge geltend machen. Zahlt der familienferne Elternteil keinen Unterhalt, so besteht die grundsätzliche Möglichkeit, sich den Kinderfreibetrag dieses Elternteils zusätzlich übertragen zu lassen. Darüber hinaus gibt es exklusiv für Alleinerziehende den von Ihnen angesprochenen Entlastungsbetrag.
Die Zahlung von Kindergeld steht im Zusammenhang mit den Freibeträgen und wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer dann einem sogenannten Günstigervergleich unterzogen. Die Zahlung des Kindergelds erfolgt regelmäßig nur an den betreuenden Elternteil. Zahlt der familienferne Elternteil Unterhalt, kommt ihm rechnerisch ein hälftiger Anteil am Kindergeld zu Gute (verringert den sogenannten Zahlbetrag des Unterhalts). Zahlt der Elternteil keinen Unterhalt, verbleibt das Kindergeld dem betreuenden Elternteil wirtschaftlich allein.
Ich darf Sie ergänzend bitten, sich bei Ihrem zuständigen Familienministerium zu informieren. Neben z.B. Familienberatungsstellen bieten auch die Interessensverbände von Alleinerziehenden wie der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) Information und Beratung an.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Haderthauer