Sehr geehrter Herr Fath,
Sehr geehrter Herr Engelhard,
(...) Aus diesem bundesweiten Effizienzvergleich werden Obergrenzen für die Erlöse der Netz-betreiber ermittelt und vorgegeben. Wir brauchen neue Kraftwerke, vor allem von neuen Anbietern, das fördert den Wettbewerb. Dazu soll die seit Sommer 2007 geltende Kraftwerks-Netzanschlussverordnung beitragen, mit ihr wird der Anschluss neuer Kraftwerke ans Stromnetz nicht nur garantiert, sondern auch beschleunigt und erleichtert. (...)
(...) In Ihrem Fall mache ich eine Ausnahme, da sich Ihre Anfrage auf eine Antwort meinerseits bezieht. Pfadfinderorganisationen sollten ihre Mitglieder dazu auffordern, keine Fahrtenmesser mit einer Klinge von mehr als 12 cm Länge zu führen. Ich kann auch nicht erkenne n, dass dadurch die pfadfinderische Tätigkeit beeinträchtigt wäre. (...)
Sehr geehrter Herr Herweh,
(...) Wie Sie dem Schreiben entnehmen konnten, ist das Führen eines Messers mit einer stehenden Klinge von mehr als 12 cm beim Waldspaziergang oder beim Picknick grundsätzlich verboten. Sie müssten folglich künftig auf ein Messer mit kürzerer Klinge zurückgreifen. Meiner Ansicht nach sollte es kein Problem darstellen, für den Spazierstock beim Waldspaziergang, für die Zweige des Osterstrauß es oder auch für das Butterbrot beim Picknick ein Messer zu verwenden, dessen Klingenlänge auch nach dem neuen Waffengesetz zugelassen ist, sprich dessen Klinge die vorgeschriebenen 12 cm Länge nicht überschreitet. (...)