(...) Das Führen eines Pfadfinder-Messers ist nur dann erlaubt, wenn es im Rahmen der Aktivitäten der Pfadfinder geschieht und wenn die übliche Klingenlänge nicht überschritten wird. Das Führen eines Messers mit einer stehenden Klinge von mehr als 12 cm beim Waldspaziergang oder beim Picknick ist damit grundsätzlich verboten. Folglich müssten Sie künftig auf ein Messer mit kürzerer Klinge zurückgreifen, da das Fahrtenmesser aus Ihrer Jugendzeit die zugelassene Klingenlänge um 1,5 cm überschreitet. (...)
(...) Daher lehne ich jede Art von Populismus, wie ihn beispielsweise die „Linkspartei“ bezüglich des Afghanistan-Einsatzes betreibt, entschieden ab. Wer von „Kriegstreiberei“ spricht, verabschiedet sich nicht nur von der sachlichen Ebene einer politischen Diskussion, sondern beleidigt auch die Bundeswehrsoldaten in Afghanistan, die eine – auch von der afghanischen Zivilbevölkerung begrüßte – hervorragende Arbeit leistet. (...)
(...) Wir machen kein Gesetz für einige wenige Personen, wie Sie vermuten, wenn Sie der Ansicht sind, lediglich die Vorstände der DAX-Unternehmen seien gemeint, wenn wir von den Vorständen der börsennotierten Unternehmen als Zielgruppe des Gesetzes sprechen. Schon heute ist es so, dass nicht nur Vorstände der Unternehmen, die einem bestimmten Aktienindex angehören, wie beispielsweise dem DAX, von den Offenlegungspflichten für Vorstandsbezüge erfasst werden, sondern die Vorstände aller börsennotierte Unternehmen, sofern sie nicht die Opt-Out-Regel zur Anwendung bringen, wie z.B. die Porsche AG. (...)
Sehr geehrter Herr Heinz,
(...) Bei der Neunmonats-Bilanzkonferenz des Axel-Springer-Konzerns hatte Mathias Döpfner noch erklärt, für die großen Post-Konkurrenten wie PIN biete ein Mindestlohn sogar Wettbewerbsvorteile gegenüber kleineren Mitbewerbern. Jetzt nehmen Springer und PIN den angekündigten Mindestlohn zum Vorwand, um unternehmerische Fehlentscheidungen auf dem Rücken von gut tausend Beschäftigten abzuladen, die Öffentlichkeit zu täuschen und Stimmung gegen die Aufnahme der Briefzusteller ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu machen. (...)
Sehr geehrte Frau Ehrich,