Frage an Christian Lange von Andreas K. bezüglich Recht
Guten Tag Herr Lange,
ich habe eine nachfrage zu ihrer antwort bzgl. des neues waffenrechtes.
Sie schreiben:
"Das Führen eines Pfadfinder-Messers ist nur dann erlaubt, wenn es im Rahmen der Aktivitäten der Pfadfinder geschieht und wenn die übliche Klingenlänge nicht überschritten wird. "
dazu folgende Fragen:
- was sind "Aktivitäten der Pfadfinder"? ... und wie legitimiere ich mich dabei (etwa durch tragen einer kluft/halstuch, pfadfinderausweis, gruppenwimpel, ...)?
- was ist die "übliche Klingenlänge"?
Heißt das nun KONKRET, das im Rahmen von Pfadfinderaktivitäten (z.b. ein größeres Zeltlager) längere Klingen als 12 cm erlaubt sind?
Dürfte ich als Pfadfinder, wenn ich auf einem sogenannten hajk (einzelwanderung über mehrere tage) bin, ein messer mit einer klinge von mehr als 12 cm länge mitführen?
Vorab bereits herzlichen Dank für ihre Bemühungen!
Gut Pfad: Andreas Kolmer
Christliche Pfadfinderschaft Deutschlands (cpd)
Bundesbeauftragter für öffentlichkeitsarbeit
Sehr geehrter Herr Kolmer,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des neuen Waffengesetzes über www.abgeordnetenwatch.de. vom 28. März 2008. Eigentlich beantworte ich nur Anfragen, die von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis kommen.
In Ihrem Fall mache ich eine Ausnahme, da sich Ihre Anfrage auf eine Antwort meinerseits bezieht. Pfadfinderorganisationen sollten ihre Mitglieder dazu auffordern, keine Fahrtenmesser mit einer Klinge von mehr als 12 cm Länge zu führen. Ich kann auch nicht erkenne n, dass dadurch die pfadfinderische Tätigkeit beeinträchtigt wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Lange