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Frage von Walter H. •

Frage an Christian Lange von Walter H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Christian Lange,

bzgl. Ihrere Antwort vom 27.03.2008 an Herrn Zell hätte ich gerne einiges präzisiert.

Zitat:"Sie müssten folglich künftig auf ein Messer mit kürzerer Klinge zurückgreifen. Meiner Ansicht nach sollte es kein Problem darstellen, für den Spazierstock beim Waldspaziergang, für die Zweige des Osterstrauß es oder auch für das Butterbrot beim Picknick ein Messer zu verwenden, dessen Klingenlänge auch nach dem neuen Waffengesetz zugelassen ist, sprich dessen Klinge die vorgeschriebenen 12 cm Länge nicht überschreitet.", Zitat Ende.

Das Verbot des Führens/Benutzens meines Messers entspricht meiner Meinung nach einer Enteignung.
Wer ersetzt mir das enteignete, mehrere hundert Euro teure Fahrtenmesser das ich nicht mehr benutzen darf ? An wen darf ich meine Schadenersatzforderung stellen?

Zitat:"Ich möchte hiermit noch einmal betonen, dass angesichts der Vorfälle der vergangenen Monate dieses wichtige Thema nicht ins Lächerliche gezogen werden darf. ", Zitat Ende.

Sie glauben doch nicht allen Ernstes das auch nur einer dieser Vorfälle durch diesen "Änderungsschnellschuss" verhindert worden wäre, oder zukünftig auch nur ein solcher Vorfall verhindert werden wird.
Ab 01.04. lassen alle "Gangstas" ihre Messer und was sonst noch zuhause ? Wer glaubt den sowas?
Hier werden Leute gegängelt die ihre Messer ganz normal verwenden.
Die angepeilte Klientel wird sich nicht im mindesten für die Neuregelung interessieren.

Zitat:"Hier geht es um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gewaltverbrechen. Und das hat Priorität.", Zitat Ende.

Müssten dann die Ansätze nicht andere sein ?
Wo sind denn die unterbezahlten, unterausgerüsteten Polizisten wenn man sie braucht? Man muss an die Täter, nicht ans Werkzeug!

Präsenz kostet freilich viel Geld. Dieses Gesetz kostete anscheinend noch nicht mal ein Stirnrunzeln.

Hochachtungsvoll, W.Herweh

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Sehr geehrter Herr Herweh,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des neuen Waffengesetzes über www.abgeordnetenwatch.de. vom 27. März 2008. Eigentlich beantworte ich nur Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis. In Ihrem Fall mache ich eine Ausnahme, da sich Ihre Anfrage auf eine Antwort meinerseits bezieht.

Allerdings bleibt mir zu Ihrer Anfrage nicht viel mehr, als zu sagen, dass die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger oberste Priorität hat und ich meinen Standpunkt bereits mehrmals in meinen vorangegangenen Antworten deutlich gemacht habe. Insbesondere meinen Antworten an Herrn Volker Zell vom 14. März 2008 und 27. März 2008 können Sie dies ausreichend entnehmen. Von einer Enteignung kann in Bezug auf die Messer, die gemäß dem neuen Waffengesetz nicht mehr geführt werden dürfen, meiner Meinung nach keine Rede sein. Unter einer Enteignung versteht man den Entzug von Eigentum und Sie dürfen die Messer ja behalten. Darüber hinaus ist die Thematik über innere Sicherheit zu bedeutsam, als das man ihr mit Polemik entgegentreten sollte.

Mit freundlichem Gruß
Christian Lange