Zahlen sie was ein für ihre Aufwandsentschädigung?
Sehr gerhrter Herr Dürr,
wir das ganz "normale Arbeitervolk" müssen für unsere spätere Rente monatlich Beiträge zahlen, müssen sie monatl. Beiträge für ihre spätere sehr üppige Aufwandsentschädigung zahlen?
Zahlen die Steuerzahler den Politikern ihre Pensionen?
Grüße aus Berlin
Simone B.

Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Bundestagsabgeordnete erhalten für jedes volle Jahr ihrer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag eine voll zu versteuernde Altersentschädigung in Höhe von 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung ("Diät"). Die Altersentschädigung erhalten Abgeordnete ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter, also ab dem Jahrgang 1964 mit 67 Jahren.
Eigene Beiträge ähnlich den Beiträgen zur Rentenversicherung sind dafür nicht zu zahlen, vielmehr orientiert sich das System stark an den Beamtenpensionen.
Diese Regelung halte ich für nicht mehr zeitgemäß. Anstatt im Rahmen einer Sonderregelung Altersversorgung zu erhalten, sollten Bundestagsabgeordnete selbst für ihr Alter vorsorgen. Gleichzeitig müssen eine angemessene Absicherung nach Ausscheiden aus dem Parlament und die Unabhängigkeit des Mandats gewährleistet sein.
Deshalb halte ich eine Lösung über einen Eigenvorsorgebeitrag für sinnvoll, wie er in mehreren Bundesländern bereits erprobt wurde. Dort gilt für die Abgeordneten eine Pflicht zur Altersvorsorge. Sie sollen aber dabei frei über die Form ihrer Altersversorgung entscheiden können und das damit verbundene Anlagerisiko tragen, wie Selbständige auch.
Zugleich setzen sich die Freien Demokraten und ich ganz persönlich vehement für eine Stärkung der Rente ein. Durch eine ergänzende gesetzliche Aktienrente mit individuellen Ansprüchen und ein steuerlich gefördertes Altersvorsorgekonto soll das Absicherungsniveau trotz demographischem Wandel langfristig wieder steigen.
Freundliche Grüße,
Christian Dürr