Gemeinsam machen wir uns im Bundestag entschieden dafür stark, die Lebensbedingungen der ankommenden Menschen immer weiter zu verbessern.
Das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung sieht die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre vor.
Die 3G-Regel wurde für den Schutz der Arbeitnehmer verabschiedet. Eine darauf gestützte finanzielle Entschädigung von Arbeitnehmern kann ich mir dementsprechend grundsätzlich nicht vorstellen.
Deutlich wichtiger ist es nun, dass wir uns alle in der Sache einig sind und die Abschaffung des § 219a StGB als großer Fortschritt wahrgenommen wird.
Aktuell klären wir, ob eine allgemeine Impfpflicht als Grundrechtseingriff in die körperliche Integrität verhältnismäßig ist, ob vorher alle Menschen ein Impfangebot erhalten haben, welche Ausnahmen von der Pflicht es geben kann und wie eine solche Maßnahme allgemein umgesetzt werden könnte.
Es wäre eine wirklich schwere Hypothek für die Bekämpfung des Rechtsextremismus gewesen, wenn ausgerechnet der Innenausschuss von einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei geleitet werden würde.