![Christian Carstensen Portrait von Christian Carstensen](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/christian_carstensen_4.jpg?itok=Nw_QG1-N)
(...) Das bedeutet, dass die (gewählten, also demokratisch legitimierten) Bundestagsabgeordneten die Bürgerinnen und Bürger vertreten. Volksentscheide sind auf der Ebene des Bundes im Grundgesetz nicht vorgesehen. Artikel 29 Absatz 2 Grundgesetz sieht Volksentscheide ausnahmsweise für den Fall der Neugliederung der Bundesländer vor. (...)