Frage an Christian Carstensen von Ernst Ullrich S. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Carstensen,
wie ich schon vor längerer Zeit angefragt hatte und keine befriedigende Antwort bekam, möchte ich nochmal nach der Erhöhung des Kindergeldes fragen, was seit längerem in Aussicht gestellt wurde. Sie sind im Ausschuss für Jugend und Familie. Es geht um unsere Zukunft! Schön, dass man z.B. ungerechte Regelungen für ältere Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit zu mindestens teilweise gemildert hat, aber die Not liegt doch woanders. Das zeigt doch auch der Armutsbericht der Bundesregierung sehr deutlich. Wenn Politiker Kindern aus HartzIV-Familien ca. 2,50 Euro für das tägliche Essen "gönnen", dieselben aber über Diätenerhöhungen, die weit über diesem Betrag liegen, debattieren und ihre Zeit damit verschwenden, muss man über Politikverdrossenheit sich nicht wundern, aber auch nicht, dass immer mehr Menschen ein bedingungsloses Grundeinkommen fordern. Die SPD ist leider weit davon entfernt und zu sehr mit sich selbst beschäftigt.
Zuletzt noch eine weitere konkrete Frage. Wie ich hörte, sollen Steuerfreibeträge für Privatschulen stufenweise abgebaut werden. Soll ich als Vater von zwei ehemaligen (sehr erfolgreichen) Waldorfschüler und einer künftigen Schülerin gleich doppelt und dreifach für unser Bildungswesen zahlen? Mit meinen Steuern zahle ich für die staatlichen Schulen, privat nochmal 20 Prozent für die Schule meiner Kinder, die nur ca. 80 Prozent vom Staat bekommt und kann die nicht mal von der Steuer absetzen? Und das in einem Land, dass die Bildungsausgaben steigern will und neue Ideen in der Bildungspolitik braucht! Ich bitte Sie, beim Finanzministerium einmal kritisch nachzufragen.
Vielen Dank für Ihre Mühe im voraus,
mit freundlichen Grüßen,
Ernst Ullrich Schultz
Sehr geehrter Herr Schultz,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 31. Mai 2008.
Zu Ihren Fragen:
1. Kinderzuschlag
Dazu hatten Sie uns ja bereits im Januar eine Anfrage gestellt. Damals gab es noch keine konkreten Planungen.
Dies sieht nun anders aus:
Der zu Beginn des Jahres 2005 eingeführte Kinderzuschlag ist als Kombileistung für den Niedriglohnsektor ausgestaltet und mit der Verankerung im Bundeskindergeldgesetz eine Familienleistung mit arbeitsmarktpolitischer Bedeutung. Er wird Eltern gewährt, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken.
Der Kinderzuschlag beträgt für jedes zu berücksichtigende Kind maximal 140 Euro monatlich. Die Befristung der Bezugsdauer des Kinderzuschlages auf 36 Monate ist bereits zum 1.1.2008 aufgehoben worden, um im Bedarfsfall auch eine längerfristige Unterstützung im Hinblick auf die Einkommensrealität – gerade im Niedriglohnsektor – zu ermöglichen.
Der Kinderzuschlag soll nun zum 01. Oktober 2008 wirksamer ausgestaltet werden:
Die bisher individuell zu bestimmende Mindesteinkommensgrenze wird dann auf einheitliche Beträge von 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für Paare festgesetzt und damit zugleich abgesenkt. Dadurch wird der Kreis der Berechtigten ausgeweitet.
Außerdem wird die Abschmelzrate des auf den Kinderzuschlag anzurechnenden Einkommens aus Erwerbstätigkeit von 70 Prozent auf 50 Prozent abgesenkt. Damit soll ein kontinuierlicher Erwerbsanreiz gewährleistet werden.
Der Gesetzentwurf ist bereits in erster Lesung im Bundestag beraten worden. Am vergangenen Montag gab es eine Expertenanhörung dazu und – wenn alles gut geht – wird das Gesetz noch in der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages vor der Sommerpause Ende Juni beschlossen.
2. Steuerfreibeträge für Privatschule
Dazu nur der kurze Hinweis, dass es hier nach Auskunft unserer Facharbeitsgruppe bisher keine ernsthaften Planungen gibt und ich Ihnen von daher dazu auch nichts mitteilen kann. Grundsätzlich kann ich mir aber nicht vorstellen, dass eine solche Idee Aussicht auf Erfolg hätte.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Carstensen