
(...) Der Fall trug sich aber bereits im Jahr 2007 zu, und nach meiner Kenntnis hat die Bundestagsverwaltung, die für die Vergabe von Aufträgen verantwortlich ist, damals dafür gesorgt, dass der betreffende Dienstleister die Bezahlung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in Form von Nachzahlungen korrigierte. Dass so etwas nun im Jahr 2009 erneut aufgetreten ist, zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, einen Mindestlohn nicht nur einzuführen, sondern auch seine Einhaltung wirksam zu kontrollieren. Dabei setze ich auch auf die Gewerkschaften und auf die Bereitschaft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihre Interessen selbstbewusst zu vertreten. (...)