Frage an Christel Riemann-Hanewinckel von Lars K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Rieman-Hahnewinckel,
in 14 Tagen ist Bundestagswahl.
Wieso beantworten Sie die hier gestellten Fragen schon ein Vierteljahr lang nicht?
Worauf sollen die Einwohner Ihres Wahlkreises sich bei ihrer Entscheidung stützen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Kretzschmar,
mein Abstimmungsverhalten zum Thema Mindestlohn ist nach wie vor ganz eindeutig. So, wie ich Ihnen bereits mitgeteilt hatte, trete ich und tritt meine Partei für den allgemeinen verbindlichen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland ein.
Allerdings ist es in einer Koalition üblich und vertraglich vereinbart, dass die Partner einheitlich abstimmen. In der gegenwärtigen Koalition mit der CDU und CSU konnten wir uns mit unserer Programmatik in Bezug auf den Mindestlohn nicht durchsetzen. Stattdessen haben wir jedoch für inzwischen eine ganze Reihe von Branchen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz Mindestlöhne erreicht, und zwar für :
• das Bauhauptgewerbe (388.900 Beschäftigte),
• Briefdienstleistungen (140.000 Beschäftigte),
• das Dachdeckerhandwerk (59.000 Beschäftigte),
• das Elektrohandwerk - Montage (282.600 Beschäftigte),
• das Gebäudereinigerhandwerk (700.000 Beschäftigte,
davon 335.300 sozialversicherungspflichtige),
• Maler- und Lackiererhandwerk (111.400 Beschäftigte),
• Bergbauspezialarbeiten (2.500 Beschäftigte),
• die Beschäftigten in der Berufliche Weiterbildung (23.000
Beschäftigte),
• die Abfallwirtschaft (130.000 Beschäftigte),
• die industriellen textilen Dienste (35.000 Beschäftigte),
• die Pflegedienste Altenpflege (565.000 Beschäftigte),
und
• das Wach- und Sicherheitsgewerbe (177.000 Beschäftigte).
Das ist, wie ich finde, ein durchaus erfreulicher Zwischenstand, aber
natürlich kein Ersatz für einen allgemeingültigen gesetzlichen Mindestlohn.
Zum zweiten Thema: Die Nachricht, dass im Bereich des Bundestages Reinigungskräfte zu Dumpinglöhnen beschäftigt werden, hat selbstverständlich auch bei uns Abgeordneten heftig eingeschlagen. Ich persönlich hatte nicht geglaubt, dass so etwas möglich sein kann. Der Fall trug sich aber bereits im Jahr 2007 zu, und nach meiner Kenntnis hat die Bundestagsverwaltung, die für die Vergabe von Aufträgen verantwortlich ist, damals dafür gesorgt, dass der betreffende Dienstleister die Bezahlung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in Form von Nachzahlungen korrigierte. Dass so etwas nun im Jahr 2009 erneut aufgetreten ist, zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, einen Mindestlohn nicht nur einzuführen, sondern auch seine Einhaltung wirksam zu kontrollieren. Dabei setze ich auch auf die Gewerkschaften und auf die Bereitschaft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihre Interessen selbstbewusst zu vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Christel Riemann-Hanewinckel