
(...) Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung werden die Unternehmen der Telekommunikationsbranche dazu verpflichtet, die Telekommunikationsdaten ihrer Kunden für die Dauer von sechs Monaten zu speichern, damit wurde die zuvor geltende Speicherpflicht von drei auf sechs Monate erhöht. Es werden also nicht - wie von Ihnen vermutet - irgendwo irgendwelche "Archive" angelegt. (...)