Frage an Carsten Schneider von Hans S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schneider,
mit Bedauern sehe ich Ihren Standpunkt zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Ich bin nicht Ihrer Meinung. Und ich vermute, daß die Abstimmung vom 9.11.2007 an den Interessen der Wähler vorbei geht. In Thüringen haben wir weder Personal noch Geld den SMS- und Mailverkehr von Hinz und Kunz 6 Monate lang in die Archive zu legen.
Wie hoch sind die Investitions- und Unterhaltungskosten? Wird die Vorratsdatenspeicherung von Bund oder Ländern finanziert? Wie bewerten Sie das Gutachten "Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung nach europäischem und deutschem Recht"? Was haben sie auf den Demonstrationen am 6. November 2007 mit den Wählern gesprochen? Haben Sie dort direkt auf der Straße ihren Standpunkt erklärt?
Ich empfehle Ihnen die Anwendung von "Tor" (Netzwerk). Damit können Sie sich bei Mißbrauch oder Irrtum der Vorratsdatenspeicherung schützen.
Mit freundlichem Gruß
Hans Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung werden die Unternehmen der Telekommunikationsbranche dazu verpflichtet, die Telekommunikationsdaten ihrer Kunden für die Dauer von sechs Monaten zu speichern, damit wurde die zuvor geltende Speicherpflicht von drei auf sechs Monate erhöht. Es werden also nicht - wie von Ihnen vermutet - irgendwo irgendwelche "Archive" angelegt. Es speichern - wie bisher - die Telefon- und Internetanbieter. Staatsanwaltschaft oder Polizei können auf diese Telekommunikations-Verbindungsdaten nur dann zurückgreifen, wenn der Verdacht auf eine schwere Straftat vorliegt und dieser Zugriff im Einzelfall zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde.
Ob beziehungsweise in welcher Höhe den Unternehmen der Telekommunikationsbranche durch diese Speicherpflicht höhere Unterhaltungskosten entstehen, wird derzeit geprüft. Der Deutsche Bundestag berät einen entsprechenden Gesetzentwurf zur "Neuordnung der Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für die Heranziehung im Rahmen der Strafverfolgung".
Im Rahmen dieser Gesetzesberatung hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 12. März 2008 eine öffentliche Anhörung zu der Frage veranstaltet, inwieweit den Unternehmen eine "leistungsgerechte Entschädigung" zu gewähren ist. Die Ergebnisse dieser Anhörung werden zurzeit ausgewertet. Deshalb kann ich Ihnen noch keine Auskunft über die möglicherweise durch die Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen entstehenden Kosten für den Bund geben, die über bestehende Entschädigungsregelungen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) hinausgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Carsten Schneider