
(...) Die Feindstaatenklausel in der UN-Charta ist hinfällig; sie entstand unter besonderen Umständen, die heutzutage nicht mehr gegeben sind, und war in besonderer Weise an die Vorbehaltsrechte der Alliierten bis zur deutschen Wiedervereinigung gebunden. Die UN-Generalversammlung hat die Klausel für hinfällig erklärt. (...)