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Carola Stauche
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Frage von Torsten D. •

Frage an Carola Stauche von Torsten D. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Stauche,

ich mache mir sehr große Sorgen über die Zukunft meiner beiden Töchter (18 und 20).
Sie wurden schon mehrmals von jungen Männern belästigt. Diese Männer waren sehr aufdringlich, dunkelhäutig und sprachen weder deutsch noch englisch.
Was in der Sylvesternacht in Köln passierte macht uns große Angst und darf sich nicht wiederholen.

Was tun Sie als Abgeodnete unseres Bundestages dafür, dass sich Köln nicht wiederholt.
Was kann ich meinen Töchtern sagen, damit sie keine Angst mehr haben müssen, wenn sie abends z.B. ins Kino gehen wollen.

Freundliche Grüße
Torsten Dose

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dose,

es tut mir sehr leid, dass Ihre Töchter belästigt worden sind, und ich verurteile auch die Ereignisse der Sylvesternacht in Köln entschieden. Die massive sexuelle Gewalt gegen Frauen durch vor allem junge arabische und nordafrikanische Männer in Köln, aber auch in Hamburg, Stuttgart und weiteren Städten in Deutschland in der Silvesternacht ist widerwärtig und darf sich nicht wiederholen.
Die brutalen Übergriffe und die Erkenntnisse, die sich mittlerweile aus den Ermittlungen ergeben, haben uns in den vergangenen Wochen im Bundestag intensiv beschäftigt. Die Regierungskoalition hat sich sehr schnell auf die rechtlichen Konsequenzen verständigt.

Straffällige Ausländer können künftig leichter abgeschoben werden. Straffälligen Asylbewerber kann künftig schneller die Flüchtlingsanerkennung verweigert werden. Bei Asylsuchenden reicht künftig eine Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr statt bisher von drei Jahren aus, um ihnen die Anerkennung zu verwehren. Für alle in Deutschland lebenden Ausländer gelten künftig schärfere Ausweisungsregeln. Seit dem 1. Januar 2016 gilt das neue Ausweisungsrecht, bei dem das Abschiebeinteresse gegen das Bleibeinteresse abgewogen wird. Künftig wird ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vorliegen, wenn ein Ausländer wegen bestimmter Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt worden ist, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist. Das Ausweisungsinteresse ist dann bereits besonders schwerwiegend, wenn eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr erfolgt ist. Damit stellen wir sicher, dass nur diejenigen Personen Schutz und Unterstützung in Deutschland erhalten, die diese auch tatsächlich verdienen und die sich dieser würdig erweisen.

Ein anderes Vorhaben, dass sich derzeit noch in Bearbeitung befindet, ist die Verschärfung des Sexualstrafrechts unter der Prämisse „Nein“ heißt „Nein“. Wir werden aktiv, wo unser Strafrecht im Moment zu eng gefasst ist: Der geltende § 177 des Strafgesetzbuches sieht eine Strafe für Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung nur vor, wenn der Täter sein Opfer nötigt, also den Willen des Opfers mit gewaltsamen Mitteln beugt. Die Rechtsprechung legt die Vorschrift wegen der Nötigung und des hohen Strafrahmens zusätzlich eng aus. Daher bleiben immer wieder solche Handlungen straffrei, die die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers verletzen.

Mit dem Gesetzentwurf schließen wir diese Strafbarkeitslücken. Der Gesetzentwurf stellt alle relevanten Fälle unter Strafe, bei denen der Täter gegen oder ohne den Willen des Opfers handelt.

Daneben setzen wir uns als CDU/CSU-Fraktion für eine angemessene Ausstattung der Sicherheitsbehörden ein. Auch eine Wertschätzung der Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten ist wichtig.

Ich möchte aber auch eines ganz deutlich betonen: Sexualisierte Gewalt ist kein Phänomen, dass auf Menschen mit Migrationshintergrund beschränkt ist; gleichermaßen gilt, dass die ganz überwiegende Zahl der Flüchtlinge in Deutschland froh und dankbar ist, hier Schutz und Sicherheit zu erhalten, und Übergriffe wie in Köln ebenfalls klar verurteilt. Deshalb halte ich eine pauschale Verurteilung aller Menschen mit Migrationshintergrund oder aller Flüchtlinge für nicht angemessen und mit den christlichen Werten meiner Partei für nicht vereinbar. Aber wo es Probleme gibt, müssen diese klar angesprochen und angegangen werden.

Für weiteren Austausch zu diesem Thema, insbesondere was die Situation in Heidelberg konkret angeht, darf ich Sie bitten, Ihren regionalen Wahlkreisabgeordneten Karl A. Lamers zu kontaktieren, da er die Lage dort sicher deutlich besser einschätzen kann als ich.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Töchtern alles Gute;

Mit freundlichen Grüßen

Carola Stauche