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Carmen Wegge
SPD
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Frage von Rolf G. •

Sie wollen bestimmte Waffenarten für Sportschützen verbieten, um die innere Sicherheit zu erhöhen. Wie gelangen Ihrer Meinung nach Waffen von gesetzestreuen Sportschützen an Straftäter?

Sehr geehre Frau Wegge,
Sie sind der Meinung, dass halbautomatische Waffen nicht in Privatbesitz gehören, weil sie keine Notwendigkeit dafür sehen. Schießsportliche Vereine schießen nach behördlich genehmigten Sportordnungen, bei denen viele Disziplinen auf halbautomatische Waffen ausgelegt sind. Diese werden von Sportschützen rein für sportliche Zwecke genutzt um sich bei zahlreichen Wettkämpfen miteinander zu vergleichen. Die Waffen werden nur zum vom Bedüfrnis umfassten Zweck zum Training oder zum Wettkampf in einem verschlossenen Behältnis, nicht zugriffsbereeit und getrennt von der Muniton transportiert - NICHT geführt! Zu Hause werden die Waffen in einem zertifizierten Waffenschrank gelagert, ohne die Möglichkeit des Zugriffs durch Dritte.
Es ist also nahezu unmöglich, dass Straftäter an die Waffen von gesetzestreun Sportschützen gelangen.
Wie also wollen Sie die innere Sicherheit verbessern, wenn Sie Sportschützen bestimmte Waffen verbieten wollen. Bitte um fundierte Antwort!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

herzlichen Dank für Ihre Frage, in der Sie den rechtstreuen und richtigen Umgang mit einer Waffe beschreiben. Und ich bin mir ganz sicher, dass die überwiegende Mehrheit aller Sportschütz*innen penibel auf die Einhaltung aller Regelungen achtet.

Es ist uns als SPD-Bundestagsfraktion ein großes Anliegen, dass legale Waffen nicht in die Hände von Straftäter*innen oder Extremist*innen fallen. Selbstverständlich geht es nicht darum, Schütz*innen, Jäger*innen oder Waffensammler unter Generalverdacht zu stellen. Aber welche Schützin oder welcher Schütze möchte denn im Schützenverein einen Extremisten, etwa aus den Reihen der sogenannten „Reichsbürger“, neben sich stehen haben, der den rechtstreuen Schießsport in Verruf bringt und schlimmstenfalls furchtbares Unheil anrichtet? Genau aus diesem Grund diskutieren wir eine zielgerichtetere Ausgestaltung des Waffengesetzes.

Priorität bei einer Novellierung des Gesetzes haben für uns als SPD-Bundestagsfraktion unbürokratische Maßnahmen, durch die Personen mit möglicherweise extremistischen Positionen oder gewaltaffinen Haltungen als Waffenbesitzer*innen identifiziert werden können, ohne den Schießsport unter Generalverdacht zu stellen.

Mir ist es sehr wichtig zu betonen, dass wir mit der aktuellen Debatte um das Waffenrecht in keiner Weise private Legalwaffenbesitzer*innen mit Kriminellen oder gar Reichsbürger*innen oder Rechtsextremen vergleichen möchten. Wer in Deutschland legal eine Waffe besitzt – beispielsweise im Rahmen des Sports – ist in aller Regel sehr verantwortungsbewusst und gesetzestreu. Die derzeit geplanten Änderungen im Waffengesetz sollen keine Gängelung des Schießsports sein, sondern werden den Umgang mit legalen Waffen für alle sicherer machen.

Mit freundlichen Grüßen

Carmen Wegge

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