Frage an Carl-Ludwig Thiele von Dieter K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Thiele,
Ihre Ausführungen bzgl. "Wohneigentum in der Altersvorsorge" in der Zeitschrift des Verbandes Wohneigentum e.V . (Heft Mai 2007) lesen sich sehr schön. Leider ist die Realität eine andere. Im sog.Elternunterhalt(Unterhaltsforderungen der Sozialbehörde an die Famile bei Pflegeheimunterbringung)wird für ein selbstgenutztes Wohneigentum ein sog. Mitwertvorteil entsprechend der theoretisch erzielbaren Miete gerechnet. Dieses fiktive Einkommen erhöht das Familieneinkommen und somit die Forderungen der Behörde. Somit wird meine Frau als Unterhaltsverpflichtete und ich als Schwiegersohn stufenweise enteignet und meine Altersvorsorge geschmälert. 30 Jahre private Altersvorsorge sind nun in der Verfügungsgewalt der Sozialbehörde.
Wann gedenkt der Gesetzgeber eine entsprechende klare Regelung des Elternunterhalts in Angriff zu nehmen ?
Eine Petition liegt dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vor.
Bezüglich der Brisanz des Themas bin ich gerne bereit ,Ihnen entsprechende Schriftstücke (Behördenforderungen,Klage,Urteil)
zukommen zu lassen.
Sehr geehrter Herr Krenz,
vielen Dank für Ihre Frage vom 22. Mai 2007. Ich möchte Sie bitten, mir die genannten Unterlegen (Behördenforderungen, Klage, Urteil, Petition) zukommen zu lassen. Bitte senden Sie die Unterlagen an mein Berliner Abgeordnetenbüro: Carl-Ludwig Thiele MdB, Platz der Rebublik 1, 11011 Berlin. Ich hoffe sehr, Ihnen nach Durchsicht dieser Unterlagen weiterhelfen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Carl-Ludwig Thiele