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Carl-Ludwig Thiele
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Frage von Normen K. •

Frage an Carl-Ludwig Thiele von Normen K. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Tiele,

wie sehen Sie sich in Bezug auf das Bombodrom?
Sie haben sehr lange Zeit die Meinung vertreten, das Bombodrom sei notwenig und für die Region wirtschaftlich sinnvoll.
Inzwischen hat sich gezeigt, das es das wahrscheinlich nicht ist, sondern im Gegenteil, sehr viele Arbeitsplätze vernichten kann. Das sagen jedenfalls alle Unternehmen in dieser Region. Gutachten dazu gibt es ja sehr unterschiedliche - teilweise sehr widersprechende. Die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern klagen gegen den Bund auf Grund der Fördermittel, die an die EU zurückgezahlt werden müssten im Falle einer militärischen Nutzung.
Die militärische Notwenigkeit wird inzwischen inberhalb des Verteidigungsministeriums selber auch bestritten. Ihr Kollege der Herr Nachtwei hat die militärische Notwendigkeit untersucht und kam zum Schluss, dass sie nicht gegeben sei.
Weiterhin existiert das Problem, dass dort Eingriffe in den Naturschutz vorlägen, die nicht im Einklag mit europäischen Recht sind.
Angesichts der Tatsachen und vor allem angesichts der massiven Proteste läge es doch außerorderntlich nahe, den BürgerInnen Ihr Land wiederzugeben, das ihnen unter Androhung von Gewalt den Behörden/ Roten Armee enteignet wurde.
Welche Gründe sprechen aus Ihrer Sicht jetzt noch dafür, dieses Gelände militärisch zu nutzen? Ich stelle diese Frage deshalb, weil ich die Vereinbarkeit mit Ihrem Grundsatzprogramm nicht feststellen kann.
Mich interessiert auch die Frage, wie sie angesichts der Proteste mit den Widersprüchen des Souveräns zu seinem Vertreter diese Entscheidung aufrecht erhalten. Wäre es nicht im Sinne von Freiheit, wirtschaftliches Engagement zu fördern? Man kann inzwischen ein breites zivilgesellschaftliches Engagement feststellen. Ist es an dieser Stelle nicht sinnvoller, entsprechend der Wünsche und Forderungen der BürgerInnen nach Prosperität (19% Alo.-Quo.) durch den Wachstumsmarkt Tourismus/ Gastronomie nachzukommen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kruschat,

herzlichen Dank für Ihre Frage vom 7. Mai 2007.

Ich trete hinsichtlich des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock für ein sinnvolles Nebeneinander von Tourismus und Bundeswehr ein.

Ich begrüße es, dass die Trainingsflüge der Bundesluftwaffe auch im Ausland stattfinden. Allerdings können die im Ausland durchgeführten Trainingsflüge die kontinuierliche Praxis lediglich ergänzen, aber nicht ersetzen, und andererseits sind die Sicht- und Witterungsbedingungen in den Wüsten Amerikas nicht von allgemein gültiger Natur. Daher ist eine Übungstätigkeit in Deutschland – wenn auch auf relativ niedrigem Niveau – erforderlich. Übungstätigkeiten von Streitkräften rufen immer einen Zielkonflikt mit dem berechtigten Anspruch der betroffenen Bevölkerung auf Lärm- und Gesundheitsschutz sowie mit Belangen des Umweltschutzes und der regionalen Entwicklung hervor. Stets gilt deshalb das Postulat, die Belastungen für die Bevölkerung und Umwelt so gering wie möglich zu halten. Dies gilt im besonderen Maße für den Luft-Boden-Schießplatz Wittstock, da ein naturnaher Tourismus im Raum um die Kyritz-Ruppiner Heide heute nicht nur eine wesentliche Entwicklungschance darstellt, sondern bereits heute Lebensgrundlage vieler kleiner Unternehmen ist. Deshalb bin ich der Auffassung, dass die Nutzungsbedingungen des Übungsplatzes Wittstock ganz besonderen Restriktionen unterworfen werden sollen.

Hierbei ist die vorgesehene Nutzung zwar überhaupt nicht mehr mit der früheren Nutzung durch die ehemalige Sowjetunion vergleichbar. Ich bin allerdings dennoch der Auffassung, dass die Einsätze pro Jahr streng limitiert werden sollten. Der Flug- und Übungsbetrieb der Kampfflugbesatzungen sollte jeweils vom 16. Juli bis 15. Oktober, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr und an gesetzlichen Feiertagen untersagt werden. Auch sollte der Flug- und Übungsbetrieb in den Wochen, in denen er erlaubt ist, begrenzt werden auf die Zeit von Montag bis Donnerstag jeweils von 9.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr, sowie Nachtflüge ausschließlich jeweils vom 1. Oktober bis zum 31. März gestattet sein, ebenfalls beschränkt auf die Wochentage Montag bis Donnerstag, und zwar jeweils von 30 Minuten nach Sonnenuntergang bis 23.30 Uhr.

Weiterhin muss sichergestellt werden, dass jeweils vom 1. Mai bis zum15. Juni von den übenden Kampfflugzeugen über den Gebieten Müritz(See), Müritz-Nationalpark, Mecklenburger Klein-Seenplatte und um Rheinsberg, sowie für taktische Einflüge aus östlicher Richtung eine Mindestflughöhe von 600 m eingehalten wird.

Es muss auch garantiert werden, dass die über dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland geltende Mindestflughöhe von 300 m grundsätzlich auch im Umfeld des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock außerhalb der Übungsplatzgrenzen angewandt wird und lediglich in äußerst streng limitierten Ausnahmefällen geringfügige Unterschreitungen erlaubt werden.

Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass Kampfflugzeuge ihre Flughöhe ausschließlich innerhalb der Übungsplatzgrenzen auf bis zu 30 m über den Boden absenken, um den Anflug auf Ziele realistisch trainieren zu können. Allen eventuell möglichen Bestrebungen zur Einrichtung eines zusätzlichen Tiefstfluggebietes ist jedoch eine Absage zu erteilen.

Schließlich muss den Betreibern auch untersagt werden, auf dem Luft-Boden-Schießplatz Wittstock scharfe Bomben abzuwerfen, Treibstoff abzulassen oder Luftbetankungsübungen sowie Panzer- und Artillerieschießen durchzuführen.

Durch diese Einschränkungen kann ein sinnvolles Nebeneinander von Tourismus und Bundeswehr in der Kyritz-Ruppiner Heide gewährleistet werden.

In der Hoffnung, Ihnen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen,
Carl-Ludwig Thiele