Frage an Carina Gödecke von Helmut S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Gödecke,
Bezugnehmend auf Ihre Antowort an Frau Schmitz vom 13.08.2014 musste ich ebenfalls lange nachdenken ob ich Ihnen etwas dazu sage. Also habe ich mich schlau gemacht was denn die Aufgabe einer Landtagspräsidentin ist:
Der Landtagspräsident bzw. die Landtagspräsidentin hat im Wesentlichen die Aufgaben, den Landtag nach außen zu vertreten, seine Rechte und Würde zu wahren......
Glückwunsch, dieser Aufgabe kommen Sie sehr gut nach durch das Abweisen jeglicher Verantwortung für Ihre Kollegen.
Gerade in Zeiten wo doch einigen Ihrer Kollegen die Doktorwürde aberkannt wurde sollte doch Ihr Augenmerk auch darauf liegen Klarheit zu verbreiten über die wirkliche Qualifikation der Abgeordneten. Meine Fragen dazu lauteten:
1) Wer wenn nicht Sie, ist verantwortlich für eindeutige Deklaration der Beruflichen/Akademischen Qualifikation in der öffentlichen Vita?
2) Verstehe ich Ihre Antwort richtig, das Sie sich nicht gegenüber Ihren Wählern in der Verantwortung sehen solche mißverständlichen Viten mit Ihren Kollegen abzuklären und gegebenfalls abändern zu lassen?
Mit freundlichem Gruß
Helmut S.
Sehr geehrter Herr Sandkaulen,
unabhängig von meiner Verwunderung, dass Sie sich auf eine über ein Jahr alte Anfrage und deren Beantwortung beziehen, möchte ich Ihnen hiermit gerne antworten. Ich schreibe Ihnen insbesondere deshalb, um erneut einem grundlegenden Missverständnis zu begegnen, das bereits der Anfrage, auf die Sie Bezug nehmen, zugrunde lag. Ich kann es hier nur wiederholen: In meinem Amt der Landtagspräsidentin bin ich nicht die "Vorgesetzte" oder, platt gesagt, die "Chefin" der frei gewählten Abgeordneten des Landtags. Somit habe ich keinerlei Möglichkeiten, und werde mir diese auch in keiner Weise anmaßen, das Tun und Handeln der Mitglieder des Landtags öffentlich zu bewerten, darauf Einfluss zu nehmen oder dieses gar, wie Sie in Ihrer Anfrage andeuten, zu korrigieren. Aus gutem Grund heißt es in unserer Landesverfassung, in Artikel 30 (2): "Die Abgeordneten stimmen nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Volkswohl bestimmten Überzeugung; sie sind an Aufträge nicht gebunden." Wie ich es bereits vor über einem Jahr erklärt habe, beruhen die biografischen Angaben der Abgeordneten zu einem Großteil auf Selbstauskünften und sind nicht Gegenstand einer inhaltlichen Überprüfung durch das Amt der Landtagspräsidentin. Ich weise daher Ihre in der Anfrage enthaltene Kritik deutlich und entschieden zurück, ich würde diesbezüglich untätig sein. Ganz im Gegenteil: Es wäre schon ein mehr als merkwürdiges und sehr zu kritisierendes Amtsverständnis, wenn ich mich als Präsidentin in die Auskünfte der Abgeordneten inhaltlich einmischen würde. Wie Sie selbst schreiben, haben Sie sich im Vorfeld Ihrer Anfrage über die Aufgaben meines Amtes informiert. Ja, es stimmt: Zu meinen Aufgaben zählt es, im Amt der Präsidentin den Landtag nach außen zu repräsentieren. Dies bezieht sich jedoch einzig auf die Institution selbst, das Verfassungsorgan Parlament, und nicht darauf, Verantwortung für das persönliche Handeln und die Angaben der frei gewählten Abgeordneten zu übernehmen. So werde ich es auch weiterhin handhaben und auch weiterhin erläutern. Ich hoffe, Ihnen hiermit zu Ihrer Zufriedenheit geantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Carina Gödecke