Frage an Carina Gödecke von Albrecht B. bezüglich digitale Infrastruktur
Gern wüßte ich, wie Sie zum ' Fingerabdruck im neuen Persnalausweis' stehen.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Mitgliedstaaten der EU haben sich darauf verständigt, Mindestsicherheitsstandards bei der Ausstellung von Personalausweisen zu beachten. Die entsprechende EU-Verordnung wurde nach der Billigung durch das Europäische Parlament vom Rat der Justiz- und Innenminister beschlossen. Auf dem Chip im neuen Personalausweis sind Ihr Lichtbild und die Daten, die Sie auch auf dem Ausweis sehen, gespeichert. Bisher können Fingerabdrücke optional hinterlegt werden, ab 2021 wird die Abgabe von Fingerabdrücken verpflichtend. Für Deutschland sind keine direkten technischen Änderungen erforderlich, da bereits jetzt in ca. 44% der Fälle die Fingerabdrücke freiwillig gespeichert werden[1].
Ob und inwieweit die Bürgerinnen und Bürger ihre Fingerabdrücke zusätzlich verwenden möchten – beispielsweise zum Entsperren eines Handys oder für Bezahlvorgänge, bleibt wie gewohnt die persönliche Entscheidung jedes Einzelnen. Die im Personalausweis (und Reisepass) gespeicherten Fingerabdrücke können ausnahmslos nur die zur Identitätsfeststellung berechtigten deutschen Behörden - sowie die Behörden anderer EU Mitgliedstaaten im Gegenseitigkeitsprinzip - auslesen.
Hilfreich sind biometrische Hilfsmittel insbesondere im Bereich der Strafverfolgung, bei Reisen ins außereuropäische Ausland werden bereits jetzt moderne Pässe mit biometrischen Daten benötigt. Wenn sensible Informationen im Pass integriert werden, muss die Datensicherheit gewährleistet werden, hier obliegt dem Staat eine besondere Verantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Carina Gödecke