(...) Nach meiner Kenntnis spielten folgende Faktoren bei der Entscheidung der Stadt Bochum eine Rolle: (...)
(...) Kommunen, in diesem Fall die Stadt Bochum, erheben keine Mehrwertsteuer auf Grundbesitzabgaben. Somit sind diese auch nicht von der Mehrwertsteuersenkung betroffen und können nicht an die Bürgerinnen und Bürger zurückgeführt werden. (...)
(...) Die vermittelte Botschaft, die eine „Einwanderung in Sozialsysteme“ suggeriert, teile ich nicht, da sie den vielfältigen Zuwanderungsgeschichten nicht gerecht wird. (...)
Ob und inwieweit die Bürgerinnen und Bürger ihre Fingerabdrücke zusätzlich verwenden möchten – beispielsweise zum Entsperren eines Handys oder für Bezahlvorgänge, bleibt wie gewohnt die persönliche Entscheidung jedes Einzelnen.
Weiterhin gehe ich davon aus, dass Ihnen genauso bewusst ist, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen keine originäre Zuständigkeit und Möglichkeit hat, in den aktuellen Fragen der Flüchtlingsaufnahme aus griechischen Camps unmittelbaren zu entscheiden und zu handeln.
Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Fraktionen ihre/n Sachverständige/n zu benennen. Vor der Anhörung wird dann lediglich das Tableau der Sachverständigen den Ausschussmitgliedern übermittelt. Welche Fraktion welchen Sachverständigen benannt hat, ist dem Tableau nicht zu entnehmen.