Frage an Carina Gödecke von Heiko F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Frau Präsidentin,
in Anlehnung an die Tarifentwicklung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder wurden soeben gemäß § 6 Absatz 4 AbgG NRW folgende Anpassungen der Mitarbeiterpauschale für die MdL vorgenommen:
Ab 1. Januar 2013:
- Erhöhung der Mitarbeiterpauschale um 2,65 Prozent von 3.923,00 Euro auf
aufgerundet 4.027,00 Euro,
Ab 1. Januar 2014:
- Erhöhung der Mitarbeiterpauschale um 2,95 Prozent von 4.027,00 Euro auf
aufgerundet 4.146,00 Euro.
Ich frage Sie:
1. Aus welchem Grunde gewähren Sie Ihren persönlichen Mitarbeitern eine Gehaltserhöhung, die Sie selbst deutlich schlechter gestellten Beamten vorenthalten?
2. Weshalb glauben Sie, dass diese Gehaltserhöhung mit der Schuldenbremse vereinbar sein kann, wenn die Besoldungsanpassung für Ihre Beamten es angeblich nicht ist?
Beste Grüße
Heiko Fengels
Sehr geehrter Herr Fengels,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die mir Gelegenheit gibt ein offensichtliches Missverständnis aufzuklären. Die von Ihnen angesprochene Regelung des § 6 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes stellt nicht - wie Sie offensichtlich annehmen - die Entlohnung einer einzigen Mitarbeiterin eines einzigen Mitarbeiters dar. Vielmehr handelt es sich um ein maximal verfügbares Budget, also um die Gesamtsumme für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein Abgeordneter beschäftigt bzw. beschäftigen kann. Sehr viele Abgeordnete haben mehrere Mitarbeiter mit Teilzeitbeschäftigungen. In eher seltenen Fällen und nur bei entsprechenden Qualifikationen wird aus diesen Mitteln eine Vollzeitstelle finanziert. Die zur Verfügung stehende Summe hat sich ursprünglich am alten BAT 2a orientiert und ermöglicht heute - für den genannten Ausnahmefall - eine Anlehnung an E 11 oder E 12.
Das Budget zur Beschäftigung von Abgeordnetenmitarbeitern steht den Abgeordneten ausschließlich für diese Zwecke zur Verfügung und wird über die Landtagsverwaltung „abgewickelt“, so dass der Abgeordnete das Geld zu keinem Zeitpunkt selbst zur Verfügung erhält.
Es handelt sich bei allen Arbeitsverträgen der Abgeordnetenmitarbeiter um privatrechtliche Angestelltenarbeitsverhältnisse, die von jeher an die Entwicklung der Bezüge der Angestellten des öffentlichen Dienstes angelehnt waren. Seit einer Änderung des Abgeordnetengesetzes in der vorletzten Wahlperiode ist das auch ausdrücklich so gesetzlich geregelt.
Eine Anlehnung der Bezahlung an die Angestellten des Öffentlichen Dienstes und nicht an die Beamten ist aus meiner Sicht auch sachgerecht. Wie bereits dargestellt, handelt es sich um Arbeitsverhältnisse, die an die Person des Abgeordneten gebunden sind. Das heißt, mit dem Ausscheiden des Abgeordneten oder dem Ende der Legislaturperiode endet automatisch das Arbeitsverhältnis. Die Arbeitsverhältnisse sind damit immer befristet. Auch die daraus zu erzielende Altersversorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt entsprechend der Regelung für Angestellte. Allerdings mit dem Unterschied, dass keine Zusatzversorgung erfolgt.
Ich erläutere dies so ausführlich, um für Fairness bei der Bewertung der Arbeitsverträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu werben, deren Arbeitsverhältnisse deutlich unsicherer sind als die der Angestellten im Öffentlichen oder gar der Beamtinnen und Beamten. Dienst. Und auch bei der Altersvorsorge sind Abgeordnetenmitarbeiter anders, mithin schlechter gestellt.
Bei all ihrem verständlichen Frust über die Nullrunde für Beamte ab A 13 haben Sie, verehrter Herr Fengels, bei der Problematisierung der Anpassung der Mitarbeiterbezüge aus den genannten Gründen ein nicht zutreffendes Argument gewählt.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Fragen zusätzlich wie folgt beantworten:
Es erfolgt eine Gehaltserhöhung in Anlehnung an den Tarifabschluss, da es sich um Arbeitsverträge handelt, die an die Angestelltenarbeitsverträge angelehnt sind. Bei den Abgeordnetenmitarbeitern findet sich zudem niemand, dem gegenüber ein Beamter ab A 13 deutlich schlechter gestellt ist.
Ebenso wie bei den Bezügen der Beamten ist der Landtag bei den Abgeordnetenbezügen insgesamt verfahren. Die angestellten Mitarbeiter erhalten eine Anpassung der Bezüge, die Abgeordneten haben für sich zwei Nullrunden beschlossen. Damit leistet auch der Landtag seinen Beitrag zur Einhaltung der Schuldenbremse.
Mit herzlichen Grüßen Carina Gödecke