Frage an Carina Gödecke von Gisela U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Gödicke!
Wir sind eine Gruppe von Tierschützern und haben Verstöße gegen das Tierschutzgesetz durch das LANUV NRW als genehmigende Behörde der Primatenversuche an der Ruhr-Uni Bochum nachgewiesen und Strafanzeige erstattet. Unsere Strafanzeige wurde von der Staatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft Bochum, sowie von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm mit der unzutreffenden Behauptung bzw. dem Totschlagsargument durchgehend zurückgewiesen, dass keine ausreichenden Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorlägen. Darüber haben wir uns am 10.06.13 an die Generalbundesstaatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe beschwert, siehe meine Homepage
Es ist aus meiner Sicht nicht nur befremdlich, sondern im höchsten Maße bedenklich, dass in unserer demokratischen Gesellschaftsordnung Staatsanwaltschaften willkürlich den Weg zu einer gerichtlichen Prüfung bei nachgewiesenen Verstößen gegen geltende Gesetze versperren und die öffentliche Klage im Interesse der Allgemeinheit nicht erheben. Somit wird der legitimierte Anspruch jedes Bürgers auf eine Kontrolle der Exekutive durch die Judikative auf den Dienstweg stillschweigend außer Kraft gesetzt. Das ist aus meiner Sicht inakzeptabel.
Was meinen Sie über diesen Sachverhalt und was können Sie als zuständige Legislative und Kontrollinstanz der Exekutive LANUV NRW tun?
Mit ehrenamtlichen Grüßen
Gisela Urban
Sehr geehrte Frau Urban,
viele Dank für Ihre Anfrage. Leider kann ich als Präsidentin des Landtages nicht einfach bei der Regierung, Gerichten und Staatsanwaltschaften anrufen und Dinge im Sinne der Bürgerinnen und Bürger regeln. Mein „leider“ bezieht sich darauf, dass es manchesmal schon Angelegenheiten gibt, bei denen ich mir so etwas wünschen würde. Gerade mit Blick in unsere deutsche Vergangenheit ist es mir aber wichtig nachdrücklich zu betonen, dass es aus gutem Grund in unserem Staat eine funktionierende Gewaltenteilung gibt. Deshalb möchte ich die Entscheidung der Staatsanwaltschaft auch nicht kommentieren. Als Vertreterin des Parlaments bin wiederum froh, dass auch die anderen Gewalten, die Regierung und die Justiz, umgekehrt die Rechte des Parlaments respektieren.
Dass Entscheidungen nicht „willkürlich“, sondern rechtlich überprüfbar ausgestaltet sind, können Sie unter anderem der Tatsache entnehmen, dass es Rechtsschutzmöglichkeiten gibt. Ihrer Mail entnehme ich zudem, dass Sie von diesen Möglichkeiten bei der Oberstaatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft Gebrauch gemacht haben.
Natürlich kann eine Staatsanwaltschaft nur dann tätig werden, wenn es Anhaltspunkte für strafbares Handeln gibt. Es gibt aber auch Gesetzesverstöße, die nicht strafbar sind. Der Landtag, den ich als Präsidentin vertreten darf, hat zur Behandlung von Anregungen und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger einen Petitionsausschuss bestellt, der solchen Vorwürfen nachgeht.
Ich rege an, dass Sie sich überlegen, dieses Instrument zu nutzen. Nähere Informationen finden Sie im Internet des Landtags:
http://landtag/portal/WWW/Navigation_R2010/050-Petitionen/Inhalt.jsp
Für die Erhebung einer Petition sollten Sie noch überlegen, ob es Ihnen im Schwerpunkt um die Tierversuche geht, die ihrer Ansicht nach nicht dem Recht entsprechen, oder um das Verhalten der Staatsanwaltschaft. Je nachdem sind nämlich andere Stellen anzuhören und um Stellungnahme zu bitten.
Mit freundlichen Grüßen und vielem Dank für Ihr Engagement in der Sache
Carina Gödecke