Frage an Carina Gödecke von Dominik M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Gödecke,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Allerdings fehlt mir noch Ihre Meinung bezüglich dem Thema Kredite. Finden Sie es richtig, dass Schulden bzw. Zinsen mit neuen Krediten bezahlt werden?
Im normalen Leben ist dies nicht möglich. Bei den Kommunen (sehr stark im Ruhrgebiet) ist es für sehr viele Kämmerer normal so zu verfahren. Hauptsache die Gehälter im Rathaus sind gesichert.
Was halten Sie von einem Landesgesetz für überschuldete Kommunen? (Diese müssen einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen)
Können Sie die Finanzierung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen erläutern?
Sie schreiben:
Ablösung des Solidarpakt Ost nach 2019 durch eine Förderpolitik nach Bedürftigkeit und nicht nach Himmelsrichtung. Wird das nicht auf Bundesebene entschieden? (Also durch die Bundesregierung?)
Wenn Sie in den Landtag gewählt werden würden, wäre es im Ihrem Sinne, dass die Landesregierung einen ausgeglichenen Haushalt vorlegt?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Mickler
Sehr geehrter Herr Mickler,
es ist sehr erfreulich, dass Sie sich so intensiv mit der Frage der Kommunalfinanzen und der Verschuldung der Kommunen auseinandersetzen und sich für die Antworten, die ich als SPD-Vertreterin gebe, nachhaltig interessieren. Offensichtlich haben Sie ja mehrere SPD-Kandidatinnen und Kandidaten angeschrieben und informieren sich daher bestimmt sehr ausführlich. Ich hoffe, dass – sofern meine Informationen richtig sind - Ihnen als CDU-Mitglied die Unterschiede zur Position Ihrer eigenen Partei dadurch noch deutlicher werden.
Nach nochmaliger Durchsicht meiner ersten Antwort an Sie muss ich feststellen, dass ich Ihre Fragen nach der „kommunalen Schuldenbremse“, einem „Landesgesetz für die Kommunen“, und dem „Zwang zum Sparen“ beantwortet hatte.
Gleichwohl gerne noch einmal: die Spirale der steigenden Neuverschuldung der Kommunen und der steigenden Kassenkredite muss dringend gestoppt werden. Ziel ist und muss sein, Städte und Gemeinden in NRW zu stärken und wieder handlungsfähig zu machen. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben die überaus schwierige Situation der Städte nicht nur erkannt, sondern auch begonnen mit unterschiedlichen Maßnahmen zu helfen. Selbstverständlich ist auch bei den Kommunen neben der Ausgabenseite vor allem die Einnahmeseite in den Blick zu nehmen. Wir brauchen daher eine verbesserte und nachhaltige Stärkung der Finanzkraft der Kommunen. Nicht zu vergessen, die Einhaltung der strikten Konnexität. Die gilt bereits für das Land und muss auch für den Bund gelten. Neue Aufgaben dürfen nur noch auf die Gemeinden übertragen werden, wenn der Aufgabe auch die Mittel zur Aufgabenerfüllung folgen.
Nein, es ist nicht richtig, Schulden und deren Zinsen durch immer neue Kredite, die ihrerseits wiederum Zinszahlungen nach sich ziehen, zu bezahlen. Dennoch ist gerade das Realität geworden und muss bei der Suche nach Problemlösungen in den Blick genommen werden. Daher brauchen die am stärksten verschuldeten Kommunen in erster Linie schnelle Konsolidierungshilfen durch das Land, z.B. eine Entlastung bei den Zinszahlungen. Auf diesem Prinzip beruht der Stärkungspakt Stadtfinanzen. Dessen Einzelheiten und auch seine Finanzierung, nach der Sie ja fragen, können Sie sehr ausführlich einerseits beim Innenministerium (http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/kommunale-haushalte/aktionsplan-kommunalfinanzen/staerkungspakt-stadtfinanzen.html) nachlesen oder auch aus den Plenar- und Ausschussdebatten, die dazu geführt wurden.
Neben dem Land ist aber auch – wie bereits ausgeführt – der Bund in der Verpflichtung, sich an einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen zu beteiligen. In diesem Zusammenhang hatte ich die Debatte zum Solidarpakt Ost und dessen Auslaufen im Jahr 2019 angeführt. Seien Sie versichert, dass mir die unterschiedlichen Zuständigkeiten des Landes und des Bundes durchaus bewusst sind.
Abschließend will ich noch einmal bestätigen, dass das Ziel des schnellstmöglichen Haushaltsausgleichs der Grundsatz der Haushaltssicherung ist und bleibt. Um den Haushaltsausgleich erreichen zu können, haben wir den § 76 der Gemeindeordnung novelliert. Nun haben die Kommunen Zeit, aber auch die Verpflichtung innerhalb des Zeitraumes, den der § 76 beschreibt, die nachhaltige Konsolidierung zu erreichen. Die Gemeindeordnung und die verpflichtende Teilnahme der am stärksten überschuldeten Städte und Gemeinden an der ersten Stufe des Stärkungspaktes Stadtfinanzen stellen bereits das von Ihnen nachgefragte Landesgesetz dar.
Im Übrigen, die polemische Bemerkung „Hauptsache die Gehälter im Rathaus sind gesichert“ und die damit verbundene Unterstellung, darin läge die Wurzel allen Übels, sind nicht zutreffend. Es sind ganz andere Faktoren, die zur überaus schwierigen Finanzsituation der Kommunen geführt haben.
Auch zur Frage des ausgeglichen Landeshaushaltes hatte ich mit Blick auf die Schuldenbremse und die Notwendigkeit, spätestens 2020 ohne Neuverschuldung auskommen zu müssen, bereits Stellung genommen. Es ist völlig irrelevant, ob ein ausgeglichener Haushalt in meinem Sinne wäre oder nicht, das Grundgesetz gilt und ist sehr eindeutig in diesem Punkt.
Mit freundlichen Grüßen und ich gehe schon davon aus, dass ich auch dem nächsten Landtag angehören werde
Carina Gödecke