Frage an Carina Gödecke von Patrick S. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Frau Gödecke,
Sie schreiben: "zu einem demokratischen Staat gehört ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk gehört". Ich stimme diesen Satz zu.
Wie erklären Sie aber das unser Öffentlicher Rundfunk der Teuerste der Welt ist. Die BBC als DAS Öffentliche Rundfunksystem gibt Jährlich 4 Milliarden Euro weniger aus. (Das ist viel, viel Geld!) In allen anderen demokratischen Staaten wird sogar noch viel weniger Geld ausgegeben.
Diese Staaten sind auch nicht undemokratischer als Deutschland. Ihre Bürger sind auch nicht dümmer oder uninformierter als die Deutschen.
Warum müssen die Deutschen soviel mehr bezahlen? Für den öffentlichen Auftrag zu informieren und für die Demokratie zu erhalten ist dies scheinbar nicht notwendig. Mit welcher Legitimation zwingt die Politik die Bürger diese zusätzlichen Milliarden jedes Jahr zu bezahlen. Es geht um 4 bis 5 Milliarden Euro Jährlich die die Deutschen mehr bezahlen müssen. Dies braucht doch eine SEHR GUTE Legitimation. Warum wird die Bevölkerung nicht gefragt ob sie diese unnötige Mehrbelastung tragen will.
Mit freundlichen Grüßen P. Scholtes
Sehr geehrter Herr Scholtes,
NRW war das vorletzte Land, das dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags zugestimmt hat. Mittlerweile haben alle Bundesländer zugestimmt, so dass der Staatsvertrag mit Wirkung zum 1.1.2013 in Kraft treten wird. Wie Sie sicher wissen, ging es bei der parlamentarischen Debatte um die Ratifizierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrags in Nordrhein-Westfalen, aber auch in anderen Bundesländern, nicht um das Ob des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern um die Frage der Finanzierung und des damit verbundenen Wechsels von der gerätebezogenen zur haushaltsbezogenen Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird - wie Sie wissen - nicht willkürlich festgesetzt, sondern den Landesregierungen und den Länderparlamenten durch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs vorgeschlagen.
Zur Beschreibung der Aufgaben der Kommission lassen Sie mich bitte aus der Aufgabenbeschreibung auf der Homepage der Kommission zitieren: "... Die Kommission hat danach bei der Ermittlung des Finanzbedarfs die Aufgabe, unter Beachtung der Programmautonomie der Rundfunkanstalten deren Anmeldungen fachlich zu überprüfen und den Finanzbedarf festzustellen. Die Überprüfung bezieht sich darauf, ob sich die Programmentscheidungen im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrages (siehe 10. Bericht, Tzn. 39 ff.) halten und ob der aus ihnen abgeleitete Finanzbedarf im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist.
Die Kommission erstattet den Landesregierungen mindestens alle zwei Jahre einen Bericht, in dem sie die Finanzlage der Rundfunkanstalten darlegt und insbesondere zu der Frage Stellung nimmt, ob und in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt eine Änderung der Rundfunkgebühr notwendig ist. Diese wird betragsmäßig beziffert und kann bei unterschiedlichen Entwicklungsmöglichkeiten aus einer Spanne bestehen. Die Kommission weist zugleich auf die Notwendigkeit und Möglichkeit für eine Änderung des Finanzausgleichs der Rundfunkanstalten hin. ..."
Bei der Schlussbewertung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat die angestrebte und dann zugesagte Beitragsstabilität in der parlamentarischen Debatte eine entscheidende Rolle gespielt. Für die CDU-Fraktion in NRW wurde die zugesagte Beitragsstabilität bei gleichzeitigem Systemwechsel sogar zum ausschlaggebenden Argument für deren Zustimmung.
Wie Sie wissen, ist darüber hinaus die zeitnahe Evaluation des Staatsvertrages vereinbart, so dass die Länder auf Grundlage des 19. Berichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten ca. zwei Jahre nach Inkrafttreten des Staatsvertrages eine Evaluierung durchführen. Damit wird eine zeitnahe „Korrektur staatsvertraglicher Bestimmungen“ möglich gemacht.
Bezugnehmend auf Ihre Kritik an den Kosten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und ihrem Vergleich mit anderen Ländern, teile ich die Auffassung, die in der Antwort von Dr. Hermann Eicher, dem Justitiar beim SWR, den Sie im Jahr 2010 offensichtlich schon einmal in der Sache befragt haben, deutlich wird. Zur Erinnerung und zum Nachlesen sende ich Ihnen dazu den Link:
Wie Herr Dr. Eicher damals schon geschrieben hat, ist die BBC mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland nicht unmittelbar vergleichbar. Grund hierfür ist die föderale Gliederung des öffentlich-rechtlichen Systems. Welche Bedeutung der öffentlich-rechtliche Rundfunk gerade für die regionale Berichterstattung hat, habe ich ja in vorhergehenden Antworten bereits geschrieben. Dadurch erklären sich unter anderem auch die unterschiedlichen Kostenhöhen. Zur weiteren Erläuterung der Gründe für die unterschiedlichen Kostenstruktur darf ich auf die Ausführungen von Herrn Dr. Eicher vom 07.12.2010 verweisen.
Ich bedanke mich dafür, dass Sie meine Antworten zu anderen Fragen gelesen haben, wünsche Ihnen eine schöne Weihnachten und ein gutes und gesundes neues Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Carina Gödecke